Überstundenregelung

Überstundenregelung NUR für Max Mustermann

In Ergänzung und Klarstellung der bestehenden Vereinbarung vom 4.8.2005:

Grundsätzlich ist die Arbeit so zu organisieren, dass Überstunden vermieden werden.

Genehmigte Überstunden werden nach schriftlicher Zustimmung des Vorgesetzten abgefeiert unter Beachtung folgender Bedingungen:

· je Einzelfall kann maximal 1 Tag abgefeiert werden
· kein Abfeiern in Verbindung mit Urlaubszeiten
(keineUrlaubsverlängerung)
· kein Abfeiern in Verbindung mit Wochenenden, also
Freitag oder Montag
· kein Abfeiern in direkter Verbindung mit Feiertagen

Überstunden sollen in der Summe nicht über 20 Stunden betragen.

Folgende Ausnahmen sind vereinbart:

Herr Mustermann hat bei Tageseinsätzen an Samstagen das Recht, dafür einen Ausgleichstag zu nehmen, auch in Verbindung mit dem Wochenende, also etwa Montag
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Von der Vereinbarung vom 4.8.2005 hat Herr Mustermann erstes mal gehört und weiß nicht was in der Vereinbarung stehen sollte.
Darf der AG den AN zwingen so eine Vereinbarung zu Unterschreiben???

Die Frage ist auch: Darf der AG ein Tag Gleitzeit verweigern und dem AN dafür Urlaub befehlen???

Gruß

Darf der AG den AN zwingen so eine Vereinbarung zu
Unterschreiben?

Nö. Zur Unterschrift kann man niemanden zwingen. Welche Konsequenzen das dann allerdings hat, kann hier keiner voraussagen.

Darf der AG ein Tag Gleitzeit verweigern
und dem AN dafür Urlaub befehlen?

Kommt drauf an, was zur Gleitzeit vereinbart ist.