Überstundenreglung

Hallo Zusammen,

ich würd gern wissen ob und wenn ja in welchem Umfang ich verpflichtet bin Überstunden zu leisten, wenn in meinem Arbeitsvertrag zum Punkt Arbeitszeit nur folgendes dazu vermerkt ist, nämlich “ Die regelmäßige Arbeitszeit richtet sich nach der betriebsüblichen Zeit. Sie beträgt 30 h in der Woche ohne die Berücksichtigung von Pausen. Mehrarbeit und Überstunden sind im Rahmen der gesetzlichen Vorraussetzungen zu leisten. Die Firma ist berechtigt , aus dringenden betrieblichen Erfordernissen eine Änderung der Arbeitszeiteinteilung vorzunehmen“.

Ich freue mich auf zahlreiche Antworten !!!