Hallo!
Nehmen wir mal an, ein AN arbeitet von Montag bis Freitag und kommt auf 50 Stunden (=10 Stunden pro Tag), was 40 Normal- und 10 geleisteten Überstunden entsprechen würde. Nun das angenommene Problem: Montag bis Donnerstag war z.B. Juli, Freitag war August.
Nun sieht der AN, dass auf der Lohnabrechnung von August diese 10 Überstunden als Normalstunden angegeben sind. Hat der AN durch diesen Monatswechsel in der Tat keinen Anspruch auf die Mehrvergütung für geleistete Überstunden?
Gruß
Thomas
Keine Ahnung!
Hi!
Dazu müsste man schon den GENAUEN Wortlaut sämtlicher getroffenen Vereinbarungen zum Thema Mehrarbeit in diesen Unternehmen kennen…
Sorry!
VG
Guido
Hi Thomas,
hupperla, wer hat sich denn da nicht an das ArbZG (Arbeitszeitgesetz) gehalten?
…oder wird für direkten Freizeitausgleich gesorgt?

Sehr oft hast Du doch nen Monatswechsel innerhalb einer Woche. Liegt keine anderweitige Vereinbarung vor, gehen aber dadurch die Überstd doch nicht verloren. Sie werden in dem Monat mit der Abrechnung bezahlt, in denen sie ja auch angefallen sind.
Sehe es auch so, dass man hier noch mehr Infos braucht.
Ist es bei dem Fall so, dass es nach dieser beschriebenen Woche zu einem Freitzeitausgleich kommt und die Überstd verwendet werden um vorab die Sollarbeitszeit abzudecken??? Gibt es eine Betriebsvereinbarung hierüber???
LG
gemi
[MOD] Vollzitat gelöscht
ArbZG - direkt
Hi!
hupperla, wer hat sich denn da nicht an das ArbZG
(Arbeitszeitgesetz) gehalten?
…oder wird für
direkten Freizeitausgleich gesorgt?

Wo genau steht denn im ArbZG was von DIREKTEM Freizeitausgleich?
Ich lese da nur was von 6 Monaten oder 24 Wochen und kann auf Grund der hier geschilderten Daten beim besten Willen keinen Verstoß erkennen.
VG
Guido
Hi Guido,
na so wie ich den Fall verstanden habe, geht es um die Bezahlung der Überstd und nicht um Freizeitausgleich
)))))
Aber ansonsten hast Du vollkommen Recht. ArbZG § 3.
PS: bist auch ein kleiner Fan von Arbeitsgesetzten wie ich??? 
LG
Gemi
[MOD] Vollzitat gelöscht
Und? Macht keinen Unterschied
Hi!
DU hast das ArbZG ins Spiel gebracht.
na so wie ich den Fall verstanden habe, geht es um die
Bezahlung der Überstd und nicht um Freizeitausgleich
)))))
Und?
Gehen wir davon aus, dass ein Mitarbeiter 3 Monate lang jeden Mo-Fr 10 Std. arbeitet und sich diese Mehrarbeit bezahlen lässt.
Die drei Monate danach arbeitet er jeweils seine vertraglichen 8 Std.
Durchschnitt = 45 Std. in der Woche und somit weit weg von einem Verstoß gegen das ArbZG, obgleich keine einzige Mehrarbeitsstunde durch Freizeit ausgeglichen wurde.
PS: bist auch ein kleiner Fan von Arbeitsgesetzten wie ich???
Nein, ich bin ein Korinthenkacker.
Gruß
Guido