Überstundenzuschlag

Ich arbeite als Krankenschwester. Wer kann mir folgende Frage beantworten?:
Fallbeispiel: ich habe eine wö AZ von 38,5h. Ich werde nicht jeden Monat mit meinen Sollstunden geplant, um Überstunden abzubauen. Trotzdem bauen sich Überstunden auf. Nun wurden mir zwar Überstundenzuschlag bezahlt, jedoch nicht in der Höhe wie erarbeitet. Auf Nachfrage in der Personalabteilung erhielt ich die Aussage, dass ich erst meine Sollstunden erreichen muss und alles was darüber hinausgeht wird vergütet??? In zahlen:
ich bin geplant mit 146,3h erarbeite aber 174,42h…ergibt 28.12h Überstunden.
Vergütet wurden aber nur 5,02h, da Sollstunden von 169,40h habe.???

Ich nehme an du bekommst Gehalt, also monatlich einen Festbetrag. Dieser ist auf der Basis von 38,5 Wochenstunden errechnet. Deshalb sind monatlich ja bis zum Erreichen der Sollzeit die Stunden vergütet. Woher die 169,4 Std. kommen kann ich jedoch nicht nachvollziehen. Bei den von mir Abrechnungen wären das 38,5 * 4,35 (durchschnittliche Wochenzahl) = 167,48 Std.

hi,

22 Arbeitstage * (38,5/5) wäre doch recht plausibel.

du willst in einem Monat Überstunden abbauen, damit du während der Zeit des Abbaus neue Überstunden machst?

Muss ich meinem Chef mal vorschlagen. Ich baue 150 Überstunden ab, komme aber trotzdem… sind dann eben alles Überstunden (die ich den Monat drauf wieder abbaue…)
Der wird Augen machen!

grüße
lipi

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Danke für den Hinweis!
22 AT sind aber nicht korrekt, Werte mit denen KK und FA rechnen sind die von mir genannten 4,35, deshalb habe ich auch an die 22 AT nicht gedacht.

Nö.

Die rechnen nicht mit Stunden und nicht mit fiktiven Stunden, sondern ganz banal mit dem monatlichen SV- bzw. Steuerbrutto.

Schöne Grüße

MM

Das bin ich von dir schon gewöhnt, dass du unqualifizierten Senf dazugeben musst. Einfach mal die LStR lesen und du bist besser informiert wie Wochenarbeitszeiten auf den Monat hochgerechnet werden.
Es sind nicht alle auf der Brennsuppe dahergeschwommen.

Das mit dem Zitieren üben wir dann nochmal.

Beiläufig: Wer „die LStR liest“, hat einen Sockenschuss. Deswegen sind bei den einzelnen Abschnitten der LStR immer so dekorative Buchstaben und Ziffern und sogar noch Verweise drangeschrieben, zu welchen Bestimmungen des EStG sie gehören. Da kann man dann ganz schnell sehen, welche Abschnitte und Hinweise sich mit Gleitzeit- und Überstundenkonten im TVöD-K befassen. Heißer Tipp: LStR bedeutet ausgeschrieben Lohnsteuerrichtlinien. Das kommt daher, dass es in diesen Richtlinien um Lohnsteuer geht.

Und jetzt bitte Butter bei die Fische: In welchem konkreten Zusammenhang rechnen, wie Du mit dicken Backen daherfanfarst, Krankenkassen und Finanzämter mit „durchschnittlichen Wochenzahlen“ pro Monat? Und wieso sollte sich das auf die Berechnung von geleisteten Überstunden bei Krankenhauspersonal beziehen?

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Bei soviel rotziger Arroganz bleibt nur ‚Benutzer ignorieren‘.
Wie käme ich dazu, dir die LStR-Fundstelle zu benennen wenn vorher schon zu erkennen ist, dass du nur andere niedermachst?

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Vielleicht, um etwas zur Beantwortung der vorgelegten Frage beizutragen?

Ich weiß schon, dass Du lieber von links hinten irgendwie herumpfurrst, als konstruktive Antworten zu liefern.

Da Du offenbar auch hier nicht so genau weißt, wovon Du sprichst: R 3b Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a LStR bezieht sich auf Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit. Da steht:

[…]

„Bei einem monatlichen Lohnzahlungszeitraum ergibt sich die Stundenzahl der regelmäßigen Arbeitszeit aus dem 4,35fachen der wöchentlichen Arbeitszeit. Arbeitszeitausfälle, z. B. durch Urlaub oder Krankheit, bleiben außer Betracht.“

Ein Zusammenhang mit der vorgelegten Frage ist nicht erkennbar, zumal die Sollstunden bereits im Sachverhalt genannt sind und es vollkommen gleichgültig ist, ob im vorliegenden Fall Wochenfaktor 4,33 oder 4,35 anzuwenden ist - ist nämlich alles schon geschehen und auch nicht streitig.

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Hallo,

mal so grundsätzlich:
Für Überstundenzuschläge gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Sie werden nur fällig, wenn sie ausdrücklich durch Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart wurden. Dabei haben die Arbeitsvertrags- oder Tarifvertragsparteien erheblichen Gestaltungsspielraum über Höhe und Fälligkeit. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit flexiblen Arbeitszeitbedingungen und/oder Zeitkonten.
Deswegen kann es zu der gestellten Frage keine pauschale Antwort geben.

Sollte der TVöD gelten, ist im Übrigen in diesem ein fester Multiplikator für die Berechnung der durchschnittlichen Monatsstunden vorgegeben. Dieser beträgt gem. § 24 TVöD 4,348

Dabei handelt es sich nicht um eine Steuergröße, sondern lediglich um eine arbeitsrechtliche Berechnungsgrundlage für die Umwandlung von Wochen- in Monatsarbeitszeit.

Anzumerken wäre noch, daß es für derartige arbeitsrechtliche Fragen auch ein spezielles Brett „Arbeitsrecht“ gibt.

&tschüß
Wolfgang

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Um nicht in der Luft zerpflückt zu werden?

Was haben Lohnsteuerrichtlinien mit der Überstundenberechnung zu tun?

Was haben Krankenkassen und Finanzämter mit der Berechnung von Überstunden zu tun?

Hat das Ganze nicht wesentlich mehr mit dem von @Albarracin erwähnten Arbeitsrecht als mit Steuerrecht zu tun?

Ich bin mir nicht sicher, ob es noch sinnvoll ist hier weiter zu diskutieren und Beiträge zu erstellen, da die Heidi_21 verstanden hat um was es geht. Im Wesentlichen ging es darum die Soll-Stunden zu ermitteln und da ist die Berechnung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit.
Der Einwand von Aprilfisch mit SV- und Steuerbrutto ging meilenweit am Thema vorbei, deshalb habe ich ihn auf die LStR hingewiesen, er hat die entsprechende Stelle auch gefunden, herzlichen Glückwunsch.

… wobei sich Deine Antwort auf stillschweigende Voraussetzungen bezieht, von denen wir nicht wissen, ob sie zutreffen.
deswegen ist u.U. wie von mir dargelegt auch Dein Multiplikator nicht richtig.
Die Frage zur Fälligkeit und Berechnung von Überstundenzuschlägen ist wegen fehlender Zusatzinformationen auch nicht ansatzweise beantwortet.

&tschüß
Wolfgang

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und zwar die eines ganz konkreten Monats. Da kommt man mit durchschnittlichen Monatsstunden nicht so furchtbar weit.

Heißer Tipp: In den Bundesländern, in denen Epiphanias kein Feiertag ist, hat der Januar 2023 bei regelmäßiger Arbeit an Mo bis Fr 22 Arbeitstage. Merkste was?

@Christa
Du hast recht, ich habe much verrannt.
Meine berufliche Erfahrung hat mich in die Irre geleitet.
@littlepinguin
wenn , es. so! auf? fehlende& Satzzeichen# ankommt^ würde* ich¥ meine₩ Beiträge% gerne_ zurückziehen.
@an die Moderatoren
Habe kein Problem wenn ich gelöscht oder gesperrt werde!!!

Daraus sollte man allerdings nicht schließen, dass ca. 35 Jahre von dieser (die meinigen) etwa mehr wären als die vielleicht zehn oder 20 bei Dir, sondern eher, dass ohne diesen oder jenen eigenen Gedanken und vor allem auch einem Quäntchen Wissen selbst tonnenweise Erfahrung nicht viel wert ist.

Nicht, dass ich was gegen Erfahrungsaustausch hätte. Aber hier herum ist mir Wissensaustausch lieber. Du wirst lachen - auch mit Dir.

Dass ich Dich in diesem Thread so angehe, liegt übrigens nicht an irgendwelcher besonderen Bösartigkeit (ich bin im Gegenteil ein ganz verträglicher Zeitgenosse), sondern an Deinem grundlosen und sehr hässlichen Auftritt vor ein paar Wochen im Deutschbrett - wenn Du auf solche Beckmessereien verzichtest, lass ich Dich selbstverständlich auch in Ruhe. Was allerdings nicht bedeutet, dass es in der Sache keine Auseinandersetzung bräuchte, wo diese angebracht ist.

In diesem Sinne

MM

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Ich antworte dazu einmal öffentlich.
Gelöscht wird eine „sachlich falsche Ausage“ von mir in der Regel nicht, da mir das Wissen fehlt, die Richtigkeit zu bewerten. Zudem ist es ja gerade der Sinn eines Forums, dass Fehler durch andere Mitglieder erkannt und korrigiert werden. Dem Fragesteller mutet man dadurch leider zu, dass er alle Antworten durchlesen muss - tja, das ist halt so.
Zudem würden gelöschte „Fehler“ dazu führen, dass die korrigierenden Antworten irgendwie „in der Luft“ stehen blieben. Also müsste man dann diese Korrekturen mit erheblichem Aufwand und Sachverstand bearbeiten, um aus der Korrektur eines gar nicht mehr existierende Fehlers eine für sich alleine stehende Antwort zu machen. Dazu fehlen mir Zeit und Wissen.

Löschen würde ich dann, wenn ganz offenbar Falsches geschrieben wird und dies sogar absichtlich und / oder wiederholt geschieht. Dies wird als „Informationsverschmutzung“ bezeichnet.

Mir missfällt jedoch der manchmal unfreundliche Tonfall bei „Das ist falsch.“ oder „Doch, ich habe Recht!“.

Eine Sperrung bedeutet, dass man einem Mitglied das Recht entzieht, im Forum mitzuwirken. So etwas kann nur durch die Administratoren (Vertreter der Eigentümer des Forums) verfügt werden und erfolgt nur bei dauerhaften oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Regeln.

So etwas liest man selten und das ist ein Zeichen dafür, dass du mit großer Wahrscheinlichkeit kein Kandidat für eine Sperrung bist.

Seid einfach etwas entspannter.

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