Übertarifliche Zulage bei Urlaub/Überstunden

Guten Morgen

Wenn in einem Arbeitsvertrag festgelegt ist: Die monatliche Bruttovergütung setzt sich aus einem Entgelt X nach Gruppe/Tarif und einer übertariflichen Zulage Y zusammen, welches Bruttoentgelt gilt z.B. bei Urlaub oder Krankentagen. X+Y oder nur X? Im Vertrag würde es nur heissen „… unter Fortzahlung der Bezüge“

Welche Vegütung gilt bei Überstunden, X+Y+Zuschlag, oder nur X+Zuschlag, (Monatsbrutto natürlich auf Stunden umgerechnet)?
Dies, wenn im Arbeitsvertrag nur festgelgt wäre, „…der Ausgleich der Überstunden erfolgt durch Vergütung“.

Gruss vonsales

Hallo

Die Regelung findet man oft in Verträgen von Zeitarbeitsfirmen. Es ist in der Tat zulässig, solch einen Schindluder zu treiben und im Krankheitsfalle z.B. die Zulage unter den Tisch fallen zu lassen. Bei Überstunden müßte Y aber mit drin sein.

Gruß,
LeoLo