Guten Morgen
Wenn in einem Arbeitsvertrag festgelegt ist: Die monatliche Bruttovergütung setzt sich aus einem Entgelt X nach Gruppe/Tarif und einer übertariflichen Zulage Y zusammen, welches Bruttoentgelt gilt z.B. bei Urlaub oder Krankentagen. X+Y oder nur X? Im Vertrag würde es nur heissen „… unter Fortzahlung der Bezüge“
Welche Vegütung gilt bei Überstunden, X+Y+Zuschlag, oder nur X+Zuschlag, (Monatsbrutto natürlich auf Stunden umgerechnet)?
Dies, wenn im Arbeitsvertrag nur festgelgt wäre, „…der Ausgleich der Überstunden erfolgt durch Vergütung“.
Gruss vonsales