Hallo,
wir haben vor kurzm geheiratet und nun folgendes Problem: Da uns unsere Floristin 2 Wochen vor der Hochzeit wegen eines „Großauftrages“ abgesprungen ist, mussten wir kurzfrisitg einen Ersatz auftreiben. Die Gärtnerei, bei der wir dann fündig wurden, machte einen guten Eindruck und auch die Preise im Laden waren ok. Nach 2 Terminen zusammen mit meinem Mann und der Dame vom Laden, in der wir öfters betonten, wie hoch unser Budget liegt und diese darauf bestimmte Blumen anbot, kam nun nach der Hochzeit eine Rechnung über den 3-fachen Betrag. In der Kürze der Zeit konnten wir kein Angebot mehr einholen, daher auch nichts schriftliches. Zudem wurden obwohl mehrfach betont, etliche Blumen einfach „vergessen“, auch nach mehrmaligem Nachfragen am Hochzeitstag und auch danach kam man nicht auf die Idee, sich wenigstens mal zu entschuldigen. Die Krönung ist jedoch der Autoschmuck, den meine Schwiegereltern bestellt und auch bezahlt haben, der nun nochmals auf der Rechnung auftaucht. Wir haben bereits Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt, die Frage ist nur, wie weit wir damit kommen. Kann denn jeder seine Waren zu einem x-beliebigen Preis verkaufen bzw. zählen mündliche Absprachen hier nicht?
Vielen Dank schon mal für die Antworten!
Hallo,
das tut mir echt leid, das Eure Hochzeit mit der Blumenrechnung und den fehlenden Blumen überschattet wurde.
Nur leider kann ich Euch dazu nichts rechtliches sagen. Ich persönlich würde mit der Rechnung zum Blumenladen fahren und die Rechnung korrigieren lassen.
Ich wünsche Euch noch viel Glück für die Zukunft.
Mfg. Claudia
Hallo,
leider kann ich euch da nicht weiter helfen aber meine persönliche Meinung ist das der Blumenladen seinem Vertrag nicht nachgekommen ist da er nicht alle Blumen geliefert hat und auch nicht zum vereinbarten Preis. Wo kommen wir denn hin wenn sie liefern könnten was sie wollen und dann auch noch die Rechnung so austellen können wie sie wollen.Da es sich sicher nicht nur um ein paar Euro handelt würde ich dem Blumenladen mit einem Anwalt drohen vielleicht habt ihr Glück und er kommt euch endgegen. Ich wünsche euch trotz dem ganzen Ärger eine tolle Zeit zusammen.
Hallo,
es kommt darauf an, worauf man sich geeinigt hatte und ob man das beweisen kann.
Wenn also nur gesagt wurde, man hätte ein bestimmtes Budget, es aber ein fester Betrag nicht ausgemacht wurde, wird es schwierig, da keine klare Preisvorgaben gemacht wurden.
Kann man aber beweisen, daß man einen Betrag X ausgemacht hat, kann der Blumenladen auch nicht mehr verlangen.
Wenn der Autoschmuck bereits bezahlt wurde und Blumen nicht geliefert wurden, dann sollte man dies reklamieren und von der Rechnung streichen. Den unstrittigen Betrag sollte man überweisen.
Gruß
Tina
Hallo, eine mündliche verbindliche Absprache zählt immer noch als Vertrag. Man muss die Absprache nur zweifelsfrei nachweisen können, d.h. in der Regel mit Zeugen. Wenn die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht wird, kann der Preis reduziert werden. Also meine Empfehlung, die Rechnung auf den Preis kürzen der als angemessen zu betrachten ist und den bereits beglichenen Autoschmuck streichen. In der Konsequenz müßte der unsolide Blumenladen den „Rest“ einklagen, was wohl dann nicht erfolgen wird.
Hallo,
bei einem Kauf- oder Werkvertrag (Dienstleistung) ist eine mündliche Form ebenfalls gültig, bzw. es ist keine Schriftform erforderlich.
Fraglich ist jedoch was genau vereinbart(! - d.h. gegenseitige Willenserklärung, Angebot und Annahme) wurde. Anzumerken „wie hoch das Budget ist“ wird hier sicherlich nicht in jedem Fall ausreichen! D.h. was wurde vertraglich (mündlich) genau vereinbart? Liefern sie uns folgende Dinge für folgenden Preis oder lieferen sie folgende Dinge die zusammen folgenden Preis nicht übersteigen dürfen (letzteres reicht m.E. wieder aus).
Problem: Wer einen Anspruch durchsetzen möchte, muss ihn auch beweisen (er ist in der Pflicht). Das funktioniert natürlich grundsätzlich über Zeugen wird aber vor Gericht (und auf das läuft es schlimmstenfalls raus) zu beweisen sein. Hier steht dann - wie sagt man - Aussage gegen Aussage.
Wer den zivilrechtlichen Rechtsstreit verliert trägt die anwaltlichen Kosten beider Seiten und die Gerichtskosten - also immer schon miteinplanen.
Bleibt mir anzumerken, dass es sinnvoll gewesen wäre ein Angebot einzuholen und dies zu bestätigen (= Annahme) - ihr wart ja auch zweimal dort, dazu hätte sich der Laden Zeit nehmen sollen.
Gruß
who_knows
Hallo Spieler,
leider kann ich Dir nicht weiterhelfen, vielleicht hast Du ja im Forum mehr Erfolg… Alles Gute noch zu Eurer Hochzeit
Lieben Gruß
Trillian
Hallo
Zur korrekten Antwort müsste ich eine genauere information haben. Grundsätzlich kommt ein Vertrag auch mündlich zu stande. Haben Sie versucht auch eine einvernehmliche Läösung herbeizuführen?
lg
F
HAllo
Da die mündliche Absprachen hier nichts hilft und zählt, würde ich einen Kompromiss schließen. In der Zukunft verlangen Sie für eine Vereinbarung immer etwas schriftliches. Im schlimmsten Fall SMS. Leider heutzutage gibt es kein Vertrauen mehr.
Viel Glück
Stars