Guten Abend zusammen,
angenommen ein defekter Herd führt zu einem kompletten Kurzschluss in einer Mietwohnung, den der Mieter selbst durch einschalten des Sicherungshebels im Sicherungskasten nicht beseitigen kann. Der Mieter kontaktiert seinen Vermieter, welcher diesem den Kontakt einer Elektrikerfirma gibt und den Mieter bittet, dort direkt selbst anzurufen.
Der daraufhin bestellte Elektriker erscheint unverzüglich am nächsten Tag und betätigt am Sicherungskasten im Hausflur ganz unten einen kleinen, unscheinbaren schwarzen Notknopf, den es bei diesem älteren Modell eines Sicherungskasten scheinbar noch gibt und bei der Explosion des Herds aktiviert wurde. Er schaltet damit den kompletten Strom in der Wohnung wieder an ohne diese überhaupt erst betreten zu müssen. Dauer der ganzen Prozedur: max. 2 Minuten!
Der Elektriker verabschiedete sich mit den Worten, er würde das schon mit meinem Vermieter klären. Auf explizite Nachfrage des Mieters ist die Aussage des Elektrikers, das NICHTS unterschrieben werden muss.
Eine Woche später erhält der Mieter dann unerwartet die Rechnung vom Elektriker i.H.v. 68,96.- Euro - bestehend aus einer Monteurstunde i.H.v. 42,95.- Euro und ant. Betriebskosten von 15.- Euro. Also, insgesamt werden 70.- Euro in Rechnung gestellt, für eine maximale „Arbeitszeit“ von 2 Minuten Knöpfchen. Ist das rechtens?
Es scheint sehr unverhältnismäßig für einen Aufenthalt vor Ort von max. 8 Minuten gleich eine komplette Monteurstunde zu berechnen. Könnte man in diesem Fall den Elektriker bitten, die Rechnung auf die tatsächliche Arbeitszeit des Elektrikers zu korrigieren? Wie bewertet man die Tatsache, dass der Mieter - selbst nach expliziter Nachfrage - NICHTS unterschreiben muss?
Nach einigen Recherchen im Internet bin ich auf folgendes Urteil gestossen:
„Mancher Betrieb rechnet eine angefangene halbe Stunde gleich als volle halbe Stunde ab, auch wenn erst wenige Minuten vergangen sind. Diese Praxis hat das Landgericht Düsseldorf für unzulässig erklärt (Az. 12 O 292/87). Eine geringe Aufrundung – zum Beispiel auf volle fünf Minuten – ist aber in Ordnung.“
Ist dies allgemein rechtskräftig? Demnach könnte der Mieter die abgerechnete Stunde definitiv beanstanden, oder?
Vielen Dank
Sabine