Überteuerte Elektriker Rechnung

Da sich mein Herd mit Schall und Rauch verabschiedet hatte, war meine komplette Mietwohnung ohne Strom. Das hochdrücken des Sicherungshebels im Sicherungskasten blieb leider ohne Auswirkungen - die Wohnung blieb komplett ohne Strom. Da ich mir nicht wirklich zu helfen wusste (reindrücken der Sicherung hat auch nicht geholfen), wandte ich mich an meinen Vermieter, der mir wiederum den Kontakt eines Elektrikers nannte, an den ich mich doch bitte in seinem Namen wenden sollte.

Dies habe ich auch getan und der Elektriker kam sofort am nächsten Tag. Ich zeigte ihm den Sicherungskasten im Hausflur und schloss gerade meine Wohnungstür auf, als - ZACK - auf einmal der komplette Strom wieder am laufen war. Was war passiert? Das ist mir schon fast peinlich niederzuschreiben, aber an der Sicherung (älteres Modell) gab es ganz unten versteckt einen kleinen schwarzen Knopf, den der Elektriker noch zusätzlich gedrückt hatte. Bedeutet, in dem Fall ist nicht nur die Sicherung rausgeflogen, sondern es hat sich wohl zeitgleich mit der Explosion des Herds ein weiterer Sicherungsknopf betätigt, der den Strom abgeschaltet hat…

Nun gut. Der Elektriker verabschiedete sich mit den Worten, er würde das schon mit meinem Vermieter klären und ich bräuchte auch nichts zu unterschreiben.

Eine Woche später erhielt ich dann die Rechnung vom Elektriker i.H.v. 68,96.- Euro - bestehend aus einer Monteurstunde i.H.v. 42,95.- Euro und ant. Betriebskosten von 15.- Euro. Also, insgesamt werden mir 70.- Euro in Rechnung gestellt, für 2 Minuten Knöpfchen drücken, wozu er noch nicht mal meine Wohnung betreten musste. Ist das rechtens? Ich finde es sehr unverhältnismäßig für einen Aufenthalt vor Ort von max. 8 Minuten gleich eine komplette Monteurstunde zu berechnen. Kann ich um Korrektur der Rechnung auf die tatsächliche Arbeitszeit des Elektrikers bitten? Zudem sollte ich auch nach expliziter Nachfrage NICHTS unterschreiben - ist das normal?

Vielen Dank

Sabine

dein Vermieter hat gesagt er zahlt den Spaß also soll er das auch zahlen.

70 Euro für ein Knöpfchendrücken, das wird immer dreister, er könnte allerhöchstens die ANFAHRT dir in Rechnung stellen - du hast ihm ja sicher keinen Tee, kein Glas wasser oder eine Schokolade oder Trinkgeld oder sowas in die Hand gedrückt, weshalb er aus „Kullanz“ auf die Anfaht verzichten könnte. Und selbst die kann er dir erst in Rechnung stellen wenn der Vermieter kein Bock hat zu zahlen - oder nicht mal dann.

Ich würde einen deftigen Brief an diese Elektriker schreiben in dem ich niederläge, dass das ein Wucherpreis und eine Abzocke ist, 70 Euro für ein knöpfchendrücken zu verlangen und das dich die Sache zwischen deinem Vermieter und der Elektroinstalateur Firma nichts angeht, die sollen sich gegenseitig verklagen aber dich in Ruhe lassen und dass du die Forderung in der Rechnung nicht annerkennst und weder ein Inkassobüro noch ein Rechtsanwalt deine Meinung ändern würden.

Mach mal hier noch so eine auf Hetzerei.

In vielen Mietverträge ist eine selbst kosten Beteiligung bei Reparaturen drin z.b. bis 100,-€ muss der Mieter die kosten übernehmen. wäre mit den 70,-€ erfüllt.

zu den Kosten. Natürlich sind solche Fehler schnell gemacht.
Effektive Arbeitszeit vielleicht 10 min. dann gibt es Firmen die zb die Anfahrt nicht Pauschal abrechnen sondern den Zeitwert berechnen. Je nachdem wo der Kunde Wohnt fährt man zum Teil 20 Min. bei normalen Stadtverkehr zu diesem. heißt nun ist man schon 30 Min beschäftigt. nur um das Knöpfchen zu drücken.
Jetzt kommt es drauf an was für ein Stunden Verrechnungssatz der betrieb hat 1/4h Abrechnung 1/2h Abrechnung oder nur 1h Abrechnung

Gibt es in dem betrieb nur den 1h Abrechnungssatz wird nun mal 1h Arbeitszeit abgerechnet den die Stunde wurde begonnen und hier von 30min auch verbraucht. Je nach Region kommt auch eine Rechnung von 70,-€ für eine Monteur Stunde hin.

Wow! Vielen Dank schon mal für die schnellen Antworten!
Ich habe diesen Artikel noch im Internet gefunden:

„Mancher Betrieb rechnet eine angefangene halbe Stunde gleich als volle halbe Stunde ab, auch wenn erst wenige Minuten vergangen sind. Diese Praxis hat das Landgericht Düsseldorf für unzulässig erklärt (Az. 12 O 292/87). Eine geringe Aufrundung – zum Beispiel auf volle fünf Minuten – ist aber in Ordnung.“

Dann wäre doch das Urteil des Landgerichts Düsseldorf doch auch auf meinen Fall in Köln (auch NRW) übertragbar, richtig?

Hallo Sabine,

Weitere Fragen solltest du im entsprechenden Rechtsbrett stellen. Wegen FAQ:1129 kann ich deinen Artikel aber nicht dorthin verschieben.

MfG MOD(TOO)

Und
selbst die kann er dir erst in Rechnung stellen wenn der
Vermieter kein Bock hat zu zahlen - oder nicht mal dann.

Warum sollte der Vermieter dafür zahlen müssen?

Ich würde einen deftigen Brief an diese Elektriker schreiben
in dem ich niederläge, dass das ein Wucherpreis und eine
Abzocke ist,

Genau, immer schön unsachlich und frech, dann wird der Handwerker bestimmt einlenken. Tsss, tsss, …

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Eine Woche später erhielt ich dann die Rechnung vom Elektriker
i.H.v. 68,96.- Euro - bestehend aus einer Monteurstunde i.H.v.
42,95.- Euro und ant. Betriebskosten von 15.- Euro. Also,
insgesamt werden mir 70.- Euro in Rechnung gestellt, für 2
Minuten Knöpfchen drücken, wozu er noch nicht mal meine
Wohnung betreten musste. Ist das rechtens?

Das wäre eine hier nicht zu beantwortende Rechtsfrage - FAQ:1129 beachten.

Ganz allgemein ist eine so großzügige Aufrundung der Arbeitszeit unzulässig.
Ebenso dürfte eine „Betriebskostenpauschale“ nicht OK sein, da die in den Stundenverrechnungssatz eingerechnet werden müsste.

Eine Rechnung dürfte so aussehen:

An- und Abfahrtszeit: 0,5h * 42,95€/h * 0,9 (Vermindeurngsfaktor) = 19,33

Arbeitszeit: 0,1h * 42,95€/h = 4,30€

Fahrkosten: 30km * 0,40€/km = 12€

Dann also 35,63€ zzgl. MwSt., gesamt dann 42,40€

OK, mach ich. Vielen Dank!

hi

da antworten aber auch keine anderen Leute wie hier

die Rechtswissenschaftler dort haben sich in solchen Handwerkerfragen nicht gerade bewährt ;-(