Da sich mein Herd mit Schall und Rauch verabschiedet hatte, war meine komplette Mietwohnung ohne Strom. Das hochdrücken des Sicherungshebels im Sicherungskasten blieb leider ohne Auswirkungen - die Wohnung blieb komplett ohne Strom. Da ich mir nicht wirklich zu helfen wusste (reindrücken der Sicherung hat auch nicht geholfen), wandte ich mich an meinen Vermieter, der mir wiederum den Kontakt eines Elektrikers nannte, an den ich mich doch bitte in seinem Namen wenden sollte.
Dies habe ich auch getan und der Elektriker kam sofort am nächsten Tag. Ich zeigte ihm den Sicherungskasten im Hausflur und schloss gerade meine Wohnungstür auf, als - ZACK - auf einmal der komplette Strom wieder am laufen war. Was war passiert? Das ist mir schon fast peinlich niederzuschreiben, aber an der Sicherung (älteres Modell) gab es ganz unten versteckt einen kleinen schwarzen Knopf, den der Elektriker noch zusätzlich gedrückt hatte. Bedeutet, in dem Fall ist nicht nur die Sicherung rausgeflogen, sondern es hat sich wohl zeitgleich mit der Explosion des Herds ein weiterer Sicherungsknopf betätigt, der den Strom abgeschaltet hat…
Nun gut. Der Elektriker verabschiedete sich mit den Worten, er würde das schon mit meinem Vermieter klären und ich bräuchte auch nichts zu unterschreiben.
Eine Woche später erhielt ich dann die Rechnung vom Elektriker i.H.v. 68,96.- Euro - bestehend aus einer Monteurstunde i.H.v. 42,95.- Euro und ant. Betriebskosten von 15.- Euro. Also, insgesamt werden mir 70.- Euro in Rechnung gestellt, für 2 Minuten Knöpfchen drücken, wozu er noch nicht mal meine Wohnung betreten musste. Ist das rechtens? Ich finde es sehr unverhältnismäßig für einen Aufenthalt vor Ort von max. 8 Minuten gleich eine komplette Monteurstunde zu berechnen. Kann ich um Korrektur der Rechnung auf die tatsächliche Arbeitszeit des Elektrikers bitten? Zudem sollte ich auch nach expliziter Nachfrage NICHTS unterschreiben - ist das normal?
Vielen Dank
Sabine