Selbstverständlich kannst Du die Fahrkarte nicht als geldwerten Vorteil auf Deine Mitarbeiter anrechnen, denn dafür müssten die Mitarbeiter auch Vorteile in diesem Zusammenhang erhalten. Wenn die Fahrkarte aber von mehreren Mitarbeitern zu dienstlichen Zwecken genutzt wird, ist sie wie ein Firmenwagen von der Firma zu finanzieren.
Angenommen, jeder Mitarbeiter erhält eine personengebundene Fahrkarte, welche auch privat nutzbar ist, dann ist eine Anrechnung möglich. Die private Nutzung ist hier der Vorteil für die Mitarbeiter und das Problem mit dem „Mißbrauch“ für den Arbeitsweg ist auch hinfällig.
Ansonsten ist das mit dem Arbeitsweg eine schwierige Sache. Das Verkehrsunternehmen ist Eigentümer der Fahrkarte, die Firma der Besitzer. Demnach ist die Firma dafür verantwortlich, wer die Fahrkarte nutzt. Hierfür solltest Du eine Unterschriftenliste o. Ä. als Nachweis für die Nutzung bereitstellen. Die Mitarbeiter sollten umfassend über ihre Rechte und Pflichten zur Nutzung belehrt werden. Benutzt ein Mitarbeiter die Fahrkarte für andere Zwecke als dienstlich vorgesehen, kannst Du ohne Beweis wenig tun. Dem Verkehrsbetrieb ist es schließlich egal, wer mit der Fahrkarte fährt. Als Vorgesetzter wäre mir das auch egal, für welche Zwecke der Mitarbeiter die Fahrkarte wärend der dienstlichen Nutzungsdauer nimmt, denn dadurch wird ja das Ticket nicht teurer und Du kannst es sowieso nicht nachweisen.
Die meisten Verkehrsbetriebe haben auch extra Angebote und Berater für Firmenkunden. Frag dort nochmal nach, ob die Dir was besseres anbieten können.