übertragbare Bahn Abo Card als geldwerter Vorteil?

ich möchte für meine Firma ein Jahresaboticket für eine bestimmte Strecke kaufen. Dieses soll übertragbar sein, weil abwechselnd verschiedene Mitarbeiter dieses Ticket benutzen sollen. Muss dieses Ticket den Mitarbeitern in irgendeiner Form als geldwerter Vorteil steuerlich angerechnet werden?
Was passiert im Fall, wenn ein Mitarbeiter dieses Ticket ohne mein Wissen für seinen Arbeitsweg benutzt?

Danke und Grüsse
Thomas

Hallo Thomas,
das ist ja mal eine sehr spezielle Frage - leider weiss ich darauf keine konkrete Antwort.
Bitte hierzu einen Steuerberater anfragen. Ich weiss noch nicht einmal genau, welche Arten an übertragbaren Tickets von der Bahn ausgegeben werden, da dies vermutlich spezielle Firmenkundenprogramme sind. Bitte frag da doch einen offiziellen Geschäftskundenberater der Bahn - die müssen sowas auch eher wissen.

Gutes Gelingen & Grüsse zurück
Nina

Hallo Thomas
Es tut mir leid aber dazu kann ich dir keine Auskunft geben. Nur so fiel. Ich muss als Eisenbahner mein Jobticket versteuern, ebenso meine Frau die einen Zuschuss zu den Fahrtkosten erhält.
Vielleicht stellst du die Frage mal einem Steuerberater.
M.f.G

Hallo,
Leider kann ich ihnen auch nicht weiterhelfen.

Gruß
monika61

tut mir leid, da müssen sie sich an einen steuerberaten werden. schönen abend ihnen

Danke für deine Mühe. nach ausführlicher Recherche bei Steuerberater, Bahn-AboCenter, Geschäftskundenportal und unfreundlichem Kundencenter am örtlichen Bahnhof hier mein Ergebnis:

  • übertragbares Ticket nur im Regionalverkehr (RE/RB, kein IC/EC)
  • Jahresabo ist zwar ansich vorsteuerabzugsfähig (auch ein Thema auf das dann noch gestossen bin) aber es gibt wohl ein Problem mit der Rechnung beim Vertrag Kunde - Bahn, da dieser nur mit einer Person geschlossen wird , nicht mit einer Firma, ergo die Rechnungsadresse stimmt nicht
  • wenn ich es für den Mitarbeiter zur Erledigung des Arbeitsweges kaufe, muss der geldwerte Vorteil dafür steuerlich angesetzt werden, kann aber mit 15% pauschaler Lohnsteuer abgegolten werden, wenn es dienstliche Fahrten sind nicht

soweit von mir :smile:

grüsse
thomas

Hallo,
oh je… sehr gute Frage. Dem Stuerberater nachfragen!
Theoretisch ja… aber vergessen Sie das, es wird unsere Steueraemter ueberlasten!
Pascal

Selbstverständlich kannst Du die Fahrkarte nicht als geldwerten Vorteil auf Deine Mitarbeiter anrechnen, denn dafür müssten die Mitarbeiter auch Vorteile in diesem Zusammenhang erhalten. Wenn die Fahrkarte aber von mehreren Mitarbeitern zu dienstlichen Zwecken genutzt wird, ist sie wie ein Firmenwagen von der Firma zu finanzieren.

Angenommen, jeder Mitarbeiter erhält eine personengebundene Fahrkarte, welche auch privat nutzbar ist, dann ist eine Anrechnung möglich. Die private Nutzung ist hier der Vorteil für die Mitarbeiter und das Problem mit dem „Mißbrauch“ für den Arbeitsweg ist auch hinfällig.

Ansonsten ist das mit dem Arbeitsweg eine schwierige Sache. Das Verkehrsunternehmen ist Eigentümer der Fahrkarte, die Firma der Besitzer. Demnach ist die Firma dafür verantwortlich, wer die Fahrkarte nutzt. Hierfür solltest Du eine Unterschriftenliste o. Ä. als Nachweis für die Nutzung bereitstellen. Die Mitarbeiter sollten umfassend über ihre Rechte und Pflichten zur Nutzung belehrt werden. Benutzt ein Mitarbeiter die Fahrkarte für andere Zwecke als dienstlich vorgesehen, kannst Du ohne Beweis wenig tun. Dem Verkehrsbetrieb ist es schließlich egal, wer mit der Fahrkarte fährt. Als Vorgesetzter wäre mir das auch egal, für welche Zwecke der Mitarbeiter die Fahrkarte wärend der dienstlichen Nutzungsdauer nimmt, denn dadurch wird ja das Ticket nicht teurer und Du kannst es sowieso nicht nachweisen.

Die meisten Verkehrsbetriebe haben auch extra Angebote und Berater für Firmenkunden. Frag dort nochmal nach, ob die Dir was besseres anbieten können.

wow, danke! Das ist das erste Mal, dass ich ne Rückmeldung bekomme! Jetzt hab ich auch noch was dazugelernt :smile:Wenn man dass dann so liest, dann ist es eigentlich ziemlich logisch…
Glückwunsch zur erfolgreichen Durchquerung des Bürokratiedschungels!
Gruss
Nina

tut mir leid, das weiß ich leder nicht

ich möchte für meine Firma ein Jahresaboticket für eine

bestimmte Strecke kaufen. Dieses soll übertragbar sein, weil
abwechselnd verschiedene Mitarbeiter dieses Ticket benutzen
sollen. Muss dieses Ticket den Mitarbeitern in irgendeiner
Form als geldwerter Vorteil steuerlich angerechnet werden?
Was passiert im Fall, wenn ein Mitarbeiter dieses Ticket ohne
mein Wissen für seinen Arbeitsweg benutzt?

Danke und Grüsse
Thomas

Hallo Thomas,

Dies ist ja so anzusehen wie ein Jobticket, daher gilt:

Bei Sachzuwendungen, also auch bei Zuwendung eines Job-Tickets, ist die Freigrenze von 44 EUR zu beachten (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG). Erhält der Arbeitnehmer das Job-Ticket als Sachbezug von seinem Arbeitgeber und ansonsten keine weiteren Sachbezüge, bleibt das Job- Ticket steuerfrei, wenn der Einstandspreis des Arbeitgebers 44 EUR nicht übersteigt. Übersteigt das Jobticket den Betrag von EUR 44 ist alles steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Dies muss man in der Lohnabrechnung angeben, wenn es die Freigrenze nicht übersteigt ist es als steuerfrei einzustufen ansonsten steuerpflichtig. Aber wie du das machst weiß ich nicht weil du ja ein übertragbares haben willst???
Dafür weiß ich leider die Antwort nicht.

Mfg
Michelle

Hallo Thomas,

zuerst einmal gibt es ja verschiedenste Angebote für Firmenkunden der Bahn.
Zum Beispiel besitzen einige Firmen -je nach grösse- eine BahnCard100 übertragbar oder persönlich für Mitglieder der Geschäftsführung usw., andere bestellen einfach ein paar Bahncards 25 oder 50% für Mitarbeiter die öfters wechselnd fahren. Und manche bekommen von der Sekretärin ein Online Ticket ausgedruckt das man bequem im Internet buchen kann. Das kommt immer auf die jeweilige Firma an für was und für wen diese Fahrkarten für die Bahn braucht.
Am besten Sie fragen einfach bei einem Reisezentrum nach, oder schauen auf die Homepage der Bahn unter

http://www.bahn.de/p/view/buchung/bahncorporate/gesc…

das ist das Portal von DB Corporate das Firmenkundenprogramm.

Mit freundlichen Grüssen

Ein geldwerter Vorteil liegt vor, wenn es nicht beruflich genutzt wird, z.B. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Es ist sicher zu stellen, dass es nicht ohne Wissen genutzt wird, z.B. durch eine Tabelle, wer es nutzt und den Grund der Nutzung.

Ich bin kein Steuer-Experte, insofern kann ich keine abschließende Auskunft geben.
Wäre es nicht einfacher, wenn der Arbeitgeber die Abocard kauft und sie dann den Mitarbeitern als quasi „Arbeitsmittel“ zur Verfügung stellt?

Hallo Thomas,

wenn das Ticket übertragbar ist, soll es wahrscheinlich nur für Geschäftsreisen genutzt werden, dann wäre es kein geldwerter Vorteil, da es ja nicht in vom Mitarbeiter privat genutzt wird.

Viele Grüße,
C.

Sorry,
da hab ich absolut keine Ahnung von.