Absolut nicht. Hier soll einfach vermieden werden, daß ein
Mitarbeiter sich weigert, was anderes zu machen als für das er
eingestellt wurde. Ein wenig Flexibilität darf doch wohl noch
erwartet werden.
Wenn zum Beispiel ein Lagerist gerade nix anderes zu tun hat,
was spricht dagegen, ihn den Hof kehren zu lassen?
Hi, z.B. sprächen da Tarfifverträge mit einschlägigen Tätigkeitsmerkmalen dagen.
Genauso kann eine Bürokraft doch die Treppe putzen, wenn der Chef das
gerade für notwendig hält.
Dito. Mit einem Arbeitsvertrag als Bürokraft, wird sich der Chef sehr schwer tun, diese als Putzkraft einsetzen zu dürfen.
Überfordert dürfte die Bürokraft
damit ja nicht sein.
Ne, aber mit Sicherheit unterfordert.
Gegen die Befürchtung, den Mitarbeiter über dessen Kapazität
zu belasten, gibts Arbeitsgesetze. Wenn einem Arbeitgeber
diese Gesetze egal sind, dann ist auch wurscht, was im Vertrag
steht - er wird sich eh nicht dran halten.
Auch im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes, können Mitarbeiter derart geschunden werden, dass ihre Arbeitsleistung der von 2 oder gar mehreren Mitarbeitern entspricht.
Im geschilderten Zusatz geht es nur darum, dass der AN im Rahmen seiner Tätigkeit auch zu einer anderen Arbeitszeit, einem anderen, gleichwertigen Arbeitsort und einer zusätzlichen Tätigkeit eingesetzt werden kann.
Und bei dem „zusätzlich“ ist der Haken zu sehen und da darfs eben nicht so zugehen wie es, beispielhaft beschrieben wurde.
Den Zusatz im Arbeitsvertrag halte ich aus Sicht des
Arbeitgebers für notwendig.
Bis auf das „zusätzlich“ schon.
MfG ramses90
Hans