Übertragung anderer Tätigkeiten

In Arbeitsverträgen ist die Klausel:

„Der Betrieb behält sich vor, dem AN eine andere oder zusätzliche, seiner Vorbildung und Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit zu übertragen und ihn an einem anderen gleichwertigen Arbeitsort einzusetzen oder ander Arbeitszeiten anzuordnen. Dieser Vorbehalt wird nicht dadurch gegenstandlos, dass der AN längere Zeit nur mit bestimmten Aufgaben, an einem bestimmten Ort oder zu bestimmten Arbeitszeiten beschäftigt ist oder seine Aufgaben durch eine Stellenbeschreibung näher beschrieben sind.“

ja mittlerweile Standard. Wäre dies generell als Freifahrtschein für den Betrieb anzusehen, Mitarbeiter über deren Kapazitäten hinaus zu belasten um sich nachweislich notwendige Neueinstellungen zu sparen?

Hallo

Wäre dies generell als
Freifahrtschein für den Betrieb anzusehen, Mitarbeiter über
deren Kapazitäten hinaus zu belasten um sich nachweislich
notwendige Neueinstellungen zu sparen?

Absolut nicht. Hier soll einfach vermieden werden, daß ein Mitarbeiter sich weigert, was anderes zu machen als für das er eingestellt wurde. Ein wenig Flexibilität darf doch wohl noch erwartet werden.

Wenn zum Beispiel ein Lagerist gerade nix anderes zu tun hat, was spricht dagegen, ihn den Hof kehren zu lassen? Genauso kann eine Bürokraft doch die Treppe putzen, wenn der Chef das gerade für notwendig hält. Überfordert dürfte die Bürokraft damit ja nicht sein.

Gegen die Befürchtung, den Mitarbeiter über dessen Kapazität zu belasten, gibts Arbeitsgesetze. Wenn einem Arbeitgeber diese Gesetze egal sind, dann ist auch wurscht, was im Vertrag steht - er wird sich eh nicht dran halten.

Den Zusatz im Arbeitsvertrag halte ich aus Sicht des Arbeitgebers für notwendig.

Hans

In Arbeitsverträgen ist die Klausel:

Tach, sacht der Bauer, wenn er in die Stadt kommt.

Wäre dies generell als Freifahrtschein für den Betrieb anzusehen,
Mitarbeiter über deren Kapazitäten hinaus zu belasten um sich
nachweislich notwendige Neueinstellungen zu sparen?

Weniger. es steht ja nichts von Kapazität da, also arbeiten, bis die Schwarte kracht. Diese Klausel dient eher dazu, nicht jede kleinere (oder auch mittlere) Änderung in Arbeitsumgebung und -ablauf erst auf dem ggf. Mitbestimmungsweg eintüten zu müssen. Wenn jedesmal bei einer Umstellung eine Änderungskündigung erforderlich wäre - man kann einen Arbeitsvertrag durchaus so formulieren, dass das passieren kann - käme man ja nicht mehr zum Arbeiten.

Fiktives Beispiel: Im Arbeitsvertrag steht, Person A hat die Linoleumböden in Gebäude 4711 feucht zu wischen. Anlässlich des 120. Geburtstages der Juniorchefin wird Parkett in diesem Gebäude gelegt. Person A ist von Stund an schnell mit der Arbeit fertig, und niemand könnte ihr etwas anhaben, denn ihre Pflichten erfüllt sie … Zieht man dagegen eine Klausel wie die von dir beschrobene an, wäre es der Person A auch zuzumuten, statt des Linoleums nun das Parkett zu reinigen - und sogar in Gebäude 4712!

Absolut nicht. Hier soll einfach vermieden werden, daß ein
Mitarbeiter sich weigert, was anderes zu machen als für das er
eingestellt wurde. Ein wenig Flexibilität darf doch wohl noch
erwartet werden.

Wenn zum Beispiel ein Lagerist gerade nix anderes zu tun hat,
was spricht dagegen, ihn den Hof kehren zu lassen?

Hi, z.B. sprächen da Tarfifverträge mit einschlägigen Tätigkeitsmerkmalen dagen.

Genauso kann eine Bürokraft doch die Treppe putzen, wenn der Chef das
gerade für notwendig hält.

Dito. Mit einem Arbeitsvertrag als Bürokraft, wird sich der Chef sehr schwer tun, diese als Putzkraft einsetzen zu dürfen.

Überfordert dürfte die Bürokraft
damit ja nicht sein.

Ne, aber mit Sicherheit unterfordert.

Gegen die Befürchtung, den Mitarbeiter über dessen Kapazität
zu belasten, gibts Arbeitsgesetze. Wenn einem Arbeitgeber
diese Gesetze egal sind, dann ist auch wurscht, was im Vertrag
steht - er wird sich eh nicht dran halten.

Auch im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes, können Mitarbeiter derart geschunden werden, dass ihre Arbeitsleistung der von 2 oder gar mehreren Mitarbeitern entspricht.
Im geschilderten Zusatz geht es nur darum, dass der AN im Rahmen seiner Tätigkeit auch zu einer anderen Arbeitszeit, einem anderen, gleichwertigen Arbeitsort und einer zusätzlichen Tätigkeit eingesetzt werden kann.
Und bei dem „zusätzlich“ ist der Haken zu sehen und da darfs eben nicht so zugehen wie es, beispielhaft beschrieben wurde.

Den Zusatz im Arbeitsvertrag halte ich aus Sicht des
Arbeitgebers für notwendig.

Bis auf das „zusätzlich“ schon.
MfG ramses90

Hans

Hallo

was spricht dagegen, ihn den Hof kehren zu lassen?

Hi, z.B. sprächen da Tarfifverträge mit einschlägigen
Tätigkeitsmerkmalen dagen.

Genauso kann eine Bürokraft doch die Treppe putzen, wenn der Chef das
gerade für notwendig hält.

Dito. Mit einem Arbeitsvertrag als Bürokraft, wird sich der
Chef sehr schwer tun, diese als Putzkraft einsetzen zu dürfen.

Überfordert dürfte die Bürokraft
damit ja nicht sein.

Ne, aber mit Sicherheit unterfordert.

Also lieber rumsitzen und nichts tun, wenn nichts anderes ansteht. Stattdessen für die andere Tätigkeit extra jemand anderes einstellen oder eine Firma anheuern?

Bei manchen Forderungen braucht man sich echt über Abwanderung von Unternehmen nicht mehr aufregen.

@ Ramses: Das zusätzlich ist für mich auch der Knackpunkt an der Geschichte. Aber was heißt „darf es nicht so zugehen wie oben beschrieben“? Was wäre wenn genau das passieren würde (dauerhafte Überbelastung vorhandener Kapazitäten über einen unbestimmten Zeitraum um Personal einzusparen). Welche Handhabe hätte man da im Zweifel als Arbeitnehmer? Es könnte ja z.B. auch Fälle geben, wo es aufgrund der ständigen Überbelastung zu Fehlern käme oder Dinge einfach nicht erledigt werden könnten und es daraufhin Abmahnungen vom Arbeitgeber hageln würde. Könnte der Arbeitgeber sich dann darauf ausruhen, dass man diesen Vertragszusatz schließlich unterschrieben hätte?

@ Elekriker: Sorry, aber die Fragestellung war darauf ausgelegt, dass es um ein Überforderung (nicht Unterforderung) ginge und das klare Ziel wäre Personal auf dem Rücken der vorhandenen Belegschaft einzusparen und nicht darum, dass man Leute beschäftigen könnte die irgendwo rumäßen und nichts täten. In so einem Fall hätte wohl keiner was dagegen wenn man „kurzfristig“ andere Aufgaben überträgt.

Aber mal angenommen es gäbe folgenden Fall:

Ein AN1 fänge in einem Betrieb an und bekäme einen bestimmten Kundenstamm übertragen. Zu Beginn der Einstellung bestünde kein Zweifel daran dass der AN1 damit 8-10 Stunden am Tag ausgelastet wäre. Jetzt fiele eine anderer AN2 komplett weg (der wäre aus welchem Grund auch immer futsch und die Stelle würde nicht neu besetzt). Jetzt bekäme besagter AN1 noch 1/3 des Gebietes des von uns gegangenen ANs aufgebrummt.

Das wäre für mich die Ausgangssituation für diese Frage und Grundlage für die Interpreation des Begriffs „zusätzlich“. Wo fängt zusätzlich an und wo hört es auf?

@ Ramses: Das zusätzlich ist für mich auch der Knackpunkt an
der Geschichte. Aber was heißt „darf es nicht so zugehen wie
oben beschrieben“?

Hi, das bezog sich auf Elektrikers Antwort von wegen Treppe putzen und Hof kehren.
Ob man diesen Vetrag mit diesem Zusatz unterschreiben sollte, hängt auch von der Größe des Betriebes und der Mitarbeiterzahl ab. Ebenso ob ein Personal- oder Betriebsrat da ist, der sich den Mitarbeitern und nicht der Chefetage verbunden fühlt.
Und, man sollte darauf bestehen, dass dieses „zusätzlich“ im Vetrag genauer definiert wird.

Was wäre wenn genau das passieren würde
(dauerhafte Überbelastung vorhandener Kapazitäten über einen
unbestimmten Zeitraum um Personal einzusparen). Welche
Handhabe hätte man da im Zweifel als Arbeitnehmer? Es könnte
ja z.B. auch Fälle geben, wo es aufgrund der ständigen
Überbelastung zu Fehlern käme oder Dinge einfach nicht
erledigt werden könnten und es daraufhin Abmahnungen vom
Arbeitgeber hageln würde.

Bevor das passiert sollte man dem AG eine Überlastungsanzeige zukommen lassen. http://lueneburger-heide.verdi.de//fachbereiche_-_br…

Könnte der Arbeitgeber sich dann
darauf ausruhen, dass man diesen Vertragszusatz schließlich
unterschrieben hätte?

Dann kann er sich nicht mehr darauf ausruhen und seiner Verantwortung entziehen.
MfG ramses90

Also lieber rumsitzen und nichts tun, wenn nichts anderes
ansteht. Stattdessen für die andere Tätigkeit extra jemand
anderes einstellen oder eine Firma anheuern?

Ein gescheiter Unternehmer setzt seine Leute so ein, dass sie beschäftigt sind. Wenn er das nicht kann, berechtigt ihn das einfach nicht dazu seine Mitarbeiter einer „Beschäftigungstherapie“ zu unterziehen.

Bei manchen Forderungen braucht einer sich echt über Abwanderung
von Unternehmen nicht mehr aufregen.

Diese Antwort kann eigentlich nur von einem Unternehmer kommen! Und wenn die das auch gerne hätten, ist D noch nicht ein vollkommen unterbezahltes Lohnsklavenland, wo der Akademiker den Gärtner und der Gärtner den Landschaftsarchitekten, beide mit einheitlich genormtem Billigstundenlohn, ersetzen muss.
ramses90