Übertragung Bausparvertrag

Guten Tag Gemeinde,
hat jemand Erfahrung damit, wie sich einzelne
Bausparkassen verhalten, wenn ein bestehender Vertrag auf einen
Nichtverwandten übertragen werden soll? Die einschlägige Bestimmung
in den Musterbedingungen (" von der Zustimmung der BSK abhängig…")
ist mir bekannt. Es geht mir darum, zu erfahren, wie sich die
Kassen in der Praxis anstellen. Danke für die Mühe.
Gruß
Günther

Guten Tag Günther,

da gibt es mit Sicherheit kein einheitliches Verhaltensmuster. Zumal keine BSK an einer Übertragung eines Vertrages ein Interesse hat. Kündigung und Neuabschluß ist ihr mit Sicherheit lieber.

Wenn Du verrätst für welche BSK Du Dich interessierst, könnte sich jemand zu Wort melden, der es genau mit dieser Gesellschaft durchgeführt hat.

Gruß

Nordlicht

Hallo Günther,
mein Brötchengeber richtet sich strikt nach §15 Abgabeordnung
http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/index.html
…das lässt auch die Übertragung unter Verlobten zu…
und wird auch akzeptiert.
Gruß Joerg Koenig

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Das mit der Verlobung
ist lustig. Dankeschön. Jetzt weiß ich schon ein bisschen mehr.
Gruß
Günther

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Guten Tag Nordlicht,
danke für den Beitrag. Es ging mir um keine bestimmte Kasse. Ich
wollte sehen, was der Markt so macht. Das Ganze auf dem Hintergrund,
dass gegenwärtig bei 4 % Haben das Ende der Fahnenstange erreicht ist
und aber jeden Tag noch alte Schätzchen aus der 5%-Ära in die Tonne
gekloppt werden, weil keine Verwendung dafür gegeben ist.
Gruß
Günther

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