Guten Tag,
wie wird eine rechtlich einwandfreie Vereinbarung mit einem Nachmieter bezüglich einer Übertragung der Renovierungspflicht verfasst? Wäre eine solche schriftlich festgehaltene Vereinbarung rechtskräftig? Welche Tücken liegen in einer solchen Vereinbarung?
Im konkreten Fall wurde sich zwischen Mieter und Nachmieter darauf geeinigt, dass der Nachmieter die Küche entgeltfrei übernimmt und noch ein zusätzliches Renovierungsentgelt vom Vermieter erhält.
Hallo,
die Tücke sähe ich insbesondere darin, dass sich ein Noch-Mieter und ein Bald-Mieter über Pflichten eines Dritten, nämlich des VM einigen, hier: der VM zahlt ein Renovierungsentgelt.
Ansonsten kann der VM außerdem bei der Übergabe der Wohnung evtl. auf den Pflichten des scheidenden Mieters bestehen und eine Vereinbarung der beiden Parteien nicht anerkennen.
Im Falle das keine Übergabe stattfindet, könnte es dem Neu-Mieter bei evtl. Auszug passieren, das er Mängel angelastet bekommt, die der Vormieter verursacht hat und keine Möglichkeit hat, dies nachzuweisen. Gleichfalls könnte es ihm passieren, dass er bei Auszug keinen Nachmieter findet, der in eine ähnliche Vereinbarung einzuwilligen gedenkt und sich in der Lage wiederfinden bei Auszug ebenfalls sämtliche Schönheitsreparaturen durchführen zu müssen.
Sollte der VM doch mit Noch- und Nachmieter eine Dreiecksvereinbarung einzugehen gewillt sein, macht man wohl am besten eine gemeinsame Begehung des Objektes, hält etwaige Mängel etc. fest und klärt Pflichten und Rechte der jeweiligen Parteien. Evtl. sogar mit Fotomateral…
Gruß
Nita
Hallo,
prüfen Sie doch erst einmal, was in Ihrem Mietvertrag steht; nur die laufenden Schönheitsreparaturen mit den mittlerweile nur zulässigen Fristen oder auch noch eine Endrenovierung? Dann wäre die gesamte Schönheitsreparaturklausel unwirksam und die Renovierungspflicht liegt beim Vermieter!
So könnte sich das Problem von allein lösen.
mfg suver