ich habe bei meiner letzten Firma eine Direktversicherung abgeschlossen, allerdings nicht in einem Gruppenvertrag sondern individuell.
Nun habe ich die Firma gewechselt u. zufälligerweise ist dies selbst eine Versicherung. Jetzt weigert sich die Versicherung, bei der ich die DV abgeschlossen habe, das Kapital zu übertragen, da es keine Gruppenversicherung ist (??) u. meine Firma möchte mir eine eigene andrehen.
Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung für meine Firma, die „alte“ DV zu akzeptieren oder darf sie sich weigern ? Wenn ja bitte auch den Hinweis wo ich hierzu rechtliche Aussagen finden kann.
Für eure Hilfe bin ich sehr dankbar
Viele Grüße
Sonja
es besteht kein Anspruch an den neuen Arbeitgeber (AG), in den Vertrag einzusteigen.
Die Crux bei der Direktversicherung ist, dass es ein Versicherungsvertrag zu Deinen Gunsten zwischen Deinem AG und einer Versicherung ist. Es ist eben kein Vertrag zwischen Dir und der Versicherung.
Ein neuer AG kann nicht gezwungen werden, mit einem Unternehmen, das nicht sein Vetrauen genießt, vertragliche Bindung einzugehen. Und in Deinem Fall wirst Du kaum Deinen AG überreden können, die Konkurrenz zu finanzieren.
Es bleibt Dir also nur die Möglichkeit, selber in den Vertrag einzusteigen oder ihn beitragsfrei zu stellen.
diese Möglichkeiten stehen ihr unbestritten zur Verfügung. Da sie aber ein Recht auf Betriebliche Altersvorsorge hat, würde ich dies mal prüfen. Normalerweise ist ja eine DV eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und somit wäre der Arbeitgeber per Gesetz gezwungen eine baV durch Entgeltumwandlung zuzulassen.
Dies wiederum nur dann, wenn er keinen konkreten Weg der bAV vorschreibt, sondern den Mitarbeiter entscheiden lässt.
Gruß
Marco
PS: zumindest wäre das meine Interpretation des Gesetzes
so es eine Direktversicherung aus eigenem Gehalt ist und der Unternehmer keine Richtlinien der Gestaltungsform hat, dann hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf eine bAV durch Entgeltumwandlung.
Hi Marco,
das stimmt natürlich. Vielleicht hatte ich Deinen vorherigen Eintrag falsch verstanden.
Andreas
Hallo Andreas,
so es eine Direktversicherung aus eigenem Gehalt ist und der
Unternehmer keine Richtlinien der Gestaltungsform hat, dann
hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf eine bAV durch
Entgeltumwandlung.