Übertragung des Urlaubs nach langer Krankheit möglich ?

Ich war in diesem Jahr bislang 5 Monate krank ( meine Wiedereingliederung endet in einer Woche) und hätte in dieser Zeit 3 Wochen Urlaub gehabt.Da ich bis zum Jahresende 4 weitere Wochen Urlaub geplant habe würde ich gerne einen Teil dieser 15 Tage in das nächste Jahr übertragen.
Meine Chefin ist jedoch nicht dazu bereit,weil ich diese Zeit ja durchaus noch im laufenden Kalenderjahr nehmen könnte.

Besteht in diesem Fall ein „Recht“ auf Übertragung oder nicht?

Nein, Du hast kein Recht den Urlaub auf das nächste Jahr zu übertragen. Ein Übertrag auf das folgende Jahr ist nur mit Einverständnis des AG möglich z.B. weil es im laufenden Jahr betriebsbedingt nicht möglich war den kompletten Jahresurlaub zu gewähren.

Hallo, ein klares Nein ist die Antwort. Ein Rechtsanspruch auf Urlaub besteht zwar, aber wie der zu nehmen ist, bzw. genehmigt wird ist nach Auftragslage und Personal zu gestalten. Der Übertrag ins nächste Jahr stellt nur eine Ausnahme da. Nach Möglichkeit, soll der Urlaub im laufenden Jahr genommen werden- so, bzw. ähnlich steht es in fast jedem Arbeits- bzw. Tarifvertrag.
LG

nein ein recht auf übertrag besteht nicht!!!

derkomplette urlaubsanspruch von x tagen muss im zeitraum 1.1. bis 31.12. genommen werden.

ausnahmen sind nur wenn der urlaub nicht genommen werden kann. z.b. durch krankheit,schwangerschaft, in absprach mit dem arbeitgeber wegen zuviel arbeit.

der übrige urlaub muss bis ende märz des nächsten jahres genommen werden. ausnahmen sind sehr selten diesen zeitraum noch weiter zu verlängern. dies ist zwar auch möglich dann aber nur durch betreibliche gründe.

also da scheinbar keine der besagten gründe vorliegen muss der restliche urlaub dieses jahr noch genommen werden wenn der arbeitgeber sich auf eine kulanz nicht einläßt.

ist auch verständlich. wenn jeder arbeitnehmer seinen resturlaub dann nicht nehmen will sagen wir mal weil das wetter dann nicht mehr so toll ist und das dann im märz des nächsten jahres nehmen will würde ja fast jeder seine tage noch sparen.

es würde ja auch eine lawine losgetreten werden. dann hätte man ja wie in ihrem fall 2014 noch 3 wochen aus 2013 die man nehmen muss. da würde ja für den arbeitgeber die gefahr bestehen das sie den regulären 2014 urlaub nicht komplett nehmen könnten und wieder resturlaub anfällt.
dann würde ja 2015 erstmal noch resturlaub von 2014 da sein.

und immer so weiter.

das machen arbeitgeber schon nicht gern weil sollte es zu einer trennung kommen und es ist wie in ihrem fall noch urlaub von 3 wochen da und sagen wir mal ihrer wege würde sich zum 31.12. 2013 trennung und plötzlich sind noch 3 wochen urlaub da müsste der arbeitgeber diese auszahlen. das wäre 3/4 monatsgehalt.

Hallo prepras,

meiner Einschätzung nach hat Deine Chefin recht.

Der Erholungsurlaub muss nach § 7 III BUrlG „im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.“

Wenn Du in der Firma die Möglichkeit hast den Urlaub noch in diesem Jahr zu nehmen, dann kannst Du ihn auch nicht ins nächste Jahr übertragen lassen.
Der bisherige Ausfall (Krankheit) reicht leider nicht aus, da es noch genügend Zeit gibt den Urlaub zu nehmen.

Anders sieht es aus, wenn Du aufgrund der Arbeitslast nicht alle Tage nehmen kann (betriebliche Gründe) oder wieder erkranken würdest (in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe).

Grüße,
watery-star

Alle Infos finden sich im BUrlG bzw. in den maßgebenden Tarifverträgen.

D. BUrlG ist auch ein Schutzgesetz.
Gründe f. eine Übertragung sind reglementiert.

Pers. gusto gehört nicht dazu.
D. geht nur im Einvernehmen m. dem/n Personalverantwortlichen.

Letzl. kann ich ihnen hier nur raten, einen FA Arb.recht zu konsultieren.

Leider, ein Recht auf Übertragung gibt es nicht. Nur wenn es krankheitsbedingt nicht möglich ist, den Urlaub im Anspruchjahr zu nehmen (wenn du also bis Jahresende krank wärst), wäre er zu übertragen.

Nein, es besteht kein Recht. Laut Bundesurlaubsgesetz ist der Urlaub im Kalenderjahr zu nehmen. Übertragung nur, wenn dies aus betrieblichen (Urlaub wurde nicht genehmigt) oder persönlichen (Krankheit) erforderlich ist.
Übrigens ist eine Anrede und ein Gruß zum Schluss ganz nett!

Sorry, das Wort „Gründen“ habe ich vermasselt. Also aus betrieblichen oder persönlichen Gründen.
Grüße Brigitte

Hallo,
nein ! Der Urlaub ist im Jahr zu nehmen.
Sollte dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein, kann er auf das nächste Jahr verschoben werden, sonst nicht,
Das ist hier aber nicht der Fall.

MFg
Marcjue

Hallo, ab in die Gewerkschaft!!

Daskommt darauf an ob für das Arbeitsverhältnis eintarifvertrag gilt. Grundsätzlich kommt eine Übertragung des Urlaubs immer nur dann in Betracht wenn der Urlaub aus persönlichen oder betrieblichen gründen nicht genommen werden kann. Der bloße Wunsch nach einer Übertragung reicht nicht aus. Einvernehmlich geht natürlich fast alles - aber das scheint ja nicht zu gehen.

Alles Gute trotzdem

Ein Recht auf Übertragung des Urlaubes ins nächste Jahr besteht grundsätzlich nicht, wenn man den Urlaub im laufenden Jahr noch nehmen könnte.
Der Grundsatz lautet: der Urlaub ist in Abstimmung mit dem Arbeitgeber zu nehmen. Und wenn man dir anbietet, den Urlaub im laufenden Jahr noch nehmen zu können, dann musst du das akzeptieren.
Ein wenig kann ich deinen AG verstehen. Du hast ohnehin schon das halbe Jahr gefehlt und man musste Lösungen für die Vertretung finden. Das lässt sich leichter einfach noch ein paar Wochen länger aufrecht erhalten, während du deinen Urlaub nimmst, als dass du für einige Wochen wieder kommst, alles wieder auf „normal“ gestellt wird und kaum hat man sich eingerichtet, dann bist du schon wieder drei Wochen weg.

Gruß Ally

Hallo,
bin im Urlaub, deshalb kommt meine Antwort so spät, sorry.
Ich kann Ihnen bei Ihrer Frage auch nicht so recht weiterhelfen.
Sie können es aber auch mal bei einer Gewerkschaft versuchen. Die beraten manchmal auch Nichtmitglieder. :smile:
Herzliche Grüße

Hallo,
Übertrage von Urlaub sind nur mit Einverständniss des Arbeitgebers möglich. Da Sie kein Langzeitkranker über Jahre hinweg sind, steht Ihnen auch kein gesetzeliches Recht von Überträgen zu.

Grüße
gorbes

Sorry, aber es besteht kein Recht auf Übertragung, im Gegenteil, sofern dein Arbeitgeber darauf besteht, hat er das Recht, eine Übernahme ins nächste Jahr abzulehnen - Stichwort: Direktionsrecht - s. Arbeitsvertrag