Hallo www-Forum,
ich habe eine Frage zur Übertragung des vollen Behindertenpauschbetrages:
Angenommen, die leiblichen Eltern eines behinderten Kindes (GdB 90%) leben getrennt. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht und ist mit einem neuen Mann verheiratet, der Stiefvater des behinderten Kindes ist.
Da die Mutter nicht arbeiten geht, hat der Stiefvater den halben Behindertenfreibetrag sowie den vollen Pflegepauschbetrag auf seiner Steuerkarte eingetragen. Ob der leibliche Vater die andere Hälfte des Behindertenpauschbetrages auf seiner Steuerkarte eingetragen hat ist nicht bekannt, aber nicht zu erwarten, da er keinen Nachweis hierfür (Kopie Behindertenausweis) vorlegen kann.
Kann auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils, der volle Behindertenpauschbetrag auf den Stiefvater übertragen werden, da leibliche Mutter und Stiefvater dadurch das das Kind bei Ihnen im Haushalt lebt, auch die vollen Aufwendungen hierfür tragen?
Danke für Rückantwort
mfG
Seth