Übertragung einer Forderung auf anderen Vertragspartner möglich?

Gibt es eine Möglichkeit, dass der Stromanbieter eine offene Forderung nicht vom Vertragspartner einfordert (Übertragung einer Forderung)?
Hintergrund: Ein mittlerweile geschiedenes Paar hätte einen Stromvertrag mit dem örtlichen Versorger abgeschlossen. Vertragspartner sind der Versorger und die Ehefrau, die jedoch aus der Lieferstelle ausgezogen ist und den Strom nachweislich nicht verbraucht hat. Aufgrund mehrfacher Bitten des anderen Ehepartners, der den Strom tatsächlich verbraucht hat, hat die Ehefrau nachgegeben, den Vertrag nicht gekündigt, sich jedoch eine schriftliche Bestätigung geben lassen, dass der damalige Ehepartner die Zahlungsverpflichtungen für diesen Vertrag übernimmt. Dieses geschieht jedoch nur zum Teil und der Versorger fordert jetzt die offene Forderung von der Ehefrau (Vertragspartnerin aber nicht Verbraucherin) ein.

Ohne Gruß,

Gibt es eine Möglichkeit, dass der Stromanbieter eine offene
Forderung nicht vom Vertragspartner einfordert (Übertragung
einer Forderung)?

Ja, die gibt es. Falls der SV darauf eingehen möchte. Aber warum sollte er das tun? Vertragspartner ist die Ehefrau. Wie die „intern“ abrechnet ist ihr Problem. Hätte sie mal die AGB gelesen und ihren Vertrag im Zusammenhang mit dem Auszug beendet. Unbeschadet hiervon hätte sie ggf. auch ein Angebot des SV annehmen können, den Vertrag am neuen Wohnort fortzusetzen.

Ohne Gruß
vdmaster

Vielen Dank. Gehen wir mal davon aus, der SV geht darauf ein, welche Möglichkeit ist es dann und wie kann diese durchgesetzt werden?

Hallo!

Der SV geht ganz bestimmt nicht darauf ein, jetzt noch den Vertrag ab Auszugstag Ehefrau auf den verbleibenden Mann umzuschreiben.
Dann müsste sie ja das ganze Geld von dort einfordern .

Warum sollten die das eigentlich machen ? Sie sehen doch, es gibt Zahlungsschwierigkeiten dort.

Ehefrau und Vertragspartnerin müsste Vertrag sofort kündigen, nur so kann man neue Kosten begrenzen.
Problem : Man kann wohl keinen Zählerstand übermitteln und so einen definierten Punkt setzen, ab wann man definitiv nicht mehr für weiteren Verbrauch zuständig wäre.

Dann bleibt die bisher aufgelaufene Stromrechnung.
Und die muss man zivilrechtlich vom Ex einfordern, Mahnbescheid etwa.

MfG
duck313

Hallo erst mal,

jetzt bitte mal Verstand einschalten und sich mal auf die andere Seite stellen. Das hilft oft, eine Sache besser zu verstehen.

Also gesetzt den Fall, Du hast einen zahlungsfähigen Vertragspartner, von dem Du noch Geld zu bekommen hast. Würdest Du dem gestatten, sich einfach aus dem Staub zu machen, und statt dessen einen zahlungsunwilligen neuen Schuldner akzeptieren? Würde es Dich in so einer Situation auch nur peripher interessieren, ob dein bisheriger guter Schuldner oder irgendjemand sonst auf der Welt eigentlicher Verursacher der Forderung ist? Oder würdest Du deinem Lieblingsschuldner statt dessen einfach sagen, dass Du das zwar alles durchaus verstehst, für eine Sauerei sondergleichen hältst, … aber trotzdem von ihm dein Geld verlangen, und ihn ansonsten auf den Ausgleich im Innenverhältnis der beiden verweisen (bei dem es Dir dann herzlich egal sein kann, ob der funktioniert, weil Du dein Geld dann schließlich schon lange in der Tasche hast)?

Unternehmen sind keine Wohltätigkeitsverbände! Die schließen Verträge, liefern, und wollen Geld dafür sehen (und müssen das auch, weil da dummerweise jeden Menge Mitarbeiter beschäftigt sind, die ob irgendwelcher Großzügigkeiten sicher keine Einkommenseinbußen akzeptieren werden).

Gruß vom Wiz

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