Hallo,
angenommen ein Vermieter erklärt seinen Mietern schriftlich, er habe sein Haus nunmehr an seine Kinder übertragen. Muss man bei dieser gewählten Erklärung davon ausgehen, das daß Haus vererbt wurde oder kann man auch davon ausgehen, das es nur an die Kinder überschrieben wurde, ohne Notarkram usw. ?
Diese Info macht ja nur Sinn, wenn der Eigentümer gewechselt hat (um damit auch der Vermieter, was dann für die Mietzahlungen nicht ganz unbedeutend wäre).
Da eine Eigentumsübertragung im Wege des Erbrechts den Todesfall des Erblassers voraussetzt, Tote aber keine Briefe schreiben, wird es wohl „nur“ eine Schenkung zu Lebzeiten sein. Was aber nur mit Notar und Grundbuchamt vollzogen werden kann, um den Mietern gegenüber irgendwelche Wirkungen zu entfalten.
Grüße
EK
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]