Übertragung Grundstücksteil auf Tochter

Hallo,

ich und meine Freundin schauen schon eine Weile nach einer gebrauchten Immobilie.
Die hohen Nebenkosten (Makler, Steuern, Notar) schrecken uns jedoch noch ab, das gesamte gesparte Geld der letzten Jahre würde dafür draufgehen.

Jetzt haben ihre Eltern uns angeboten, auf ihrem Grundstück zu bauen. Platz wäre bei ca. 4.000 qm sicher genug. Wäre sicherlich finanziell die günstigste Variante, also will ich sie zumindest mal theoretisch durchspielen.

Das Grundstück muss dazu ja sicherlich geteilt werden und ein Teil an sie bzw. uns übertragen werden, oder?
Wie läuft sowas ab. Was muss man an Zeit und Kosten (Vermessung, Notar, e.t.c.) rechnen und wann könnte man mit dem Bau beginnen?

Was wäre unter dem Gesichtspunkt möglichst geringe Nebenkosten die günstigste Möglichkeit der Grundstücksübertragung, eine Schenkung?.
Ist da das Finanzamt außen vor (Freibeträge)? Wie sieht es mit den Notargebühren aus.

Sonst Tipps, worauf man achten sollte?
Viele Fragen, ich hoffen auf ebenso viele Antworten.

Gruß
Marko

Hallo,

der erste Weg sollte auf das Bauamt der zuständigen Gemeinde führen. Dort erfährt man, ob auf dem Grundstück überhaupt zusätzlich gebaut werden darf, und wenn ja, wo und in welcher Größenordnung. Weiterhin erfährt man dort auch, wie das neu abzuteilende Grundstück bereits erschlossen bzw. zu erschließen ist.

Ergibt sich hiernach dann ein auch mit den verhinderten Schwiegereltern tragbarer Ansatz (kann ja sein, dass diese von einem Bau an einer bestimmten Stelle ausgingen, an der tatsächlich aber nicht gebaut werden kann), macht man sich Gedanken über die Übertragung.

Dabei kommt sowohl eine kostenlose wie auch kostenpflichtige Übertragung entweder nur an die Tochter, oder an Euch beide in Frage. Hier heißt es verhandeln und Dinge abzuwägen. Abzuwägen ist z.B., dass die Schenkung an die Tochter im Rahmen des Schenkungssteuerfreibetrags aller Voraussicht nach steuerfrei wäre und hier auch keine Grunderwerbssteuer anfallen würde, was bei dir schon ganz anders aussieht, da Du „Dritter“ im Sinne des Gesetzes bist und z.B. nur einen lächerlichen Schenkungssteuerfreibetrag genießt. Hier kann man aber ggf. durch Eheschließung und Kettenschenkung wieder einen Ausgleich erreichen.

Dann muss man natürlich auch an die Frage einer potentiellen Trennung denken, und hierfür geeignete Verfahren definieren. Dies insbesondere, wenn dir als „Drittem“ unentgeltlich Vermögenswerte der Familie deiner Freundin zufallen könnten.

Dann geht man zum Notar, teilt das Grundstück und überträgt den einen Teil und ab da läuft alles wie gewohnt. Soll für das Grundstück bezahlt werden und braucht es hierfür Kredit, muss man natürlich vorher schon eine finanzierende Bank finden und einschalten.

Alternativ kann ggf. auch eine Lösung über ein Teileigentum im Sinne des WEG interessant sein. Hierbei würde das Grundstück dann nicht als solches, sondern nur ideell geteilt. Hieran sind allerdings einige Anforderungen geknüpft und man muss die Vor- und Nachteile genau abwägen.

Gruß vom Wiz

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Hi,

Frage wäre auch, ob man überhaupt Grundstückseigentümer sein will oder muß. Wenn man es nicht sein will und auch nicht muß, dann kann man doch auch nur bauen.

Grüße
Thomas

Hallo,

dieses Thema will gut überlegt sein, schließlich muss manhier extrem langfristig planen. Einerseits kann man natürlich auch ohne Eigentümer zu sein bauen, aber man muss sehen, dass man dann natürlich auch eine schwächere Position hat. Was, wenn dann das Grundstück später in eine Erbengemeinschaft fällt, wo man sich nicht unbedingt grün ist? Wie sieht es erbschaftssteuerrechtlich aus? Ist es notwendig Vermögen rechtzeitig zu übertragen um den Freibetrag (auf jeweils 10 Jahre) mehrfach nutzen zu können? …

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Erst einmal vielen Dank.
Also werde ich mich zunächst mal beim Bauamt schlaumachen.
Was ich nicht verstehe, ist das mit der Erschließung. Das jetzige Grundstück ist doch bereits erschlossen, da sollte es doch keine Probleme geben.

Das Grundstück ist den Eltern eh zu groß - sind auch nicht mehr die Jüngsten.
Hat mal jemand den Freibetrag von Vermögen von Eltern auf die Tochter parat?

Kann das Grundstück wirklich einfach beim Notar geteilt werden, hätte gedacht es muss neu vermessen werden. Was muss man da ca. an Gebühren rechnen?

Kann mal jemand das mit dem Teileigentum (ideele Teilung) näher darlegen?

Gruß
Marko

Hallo,

Erst einmal vielen Dank.
Also werde ich mich zunächst mal beim Bauamt schlaumachen.
Was ich nicht verstehe, ist das mit der Erschließung. Das
jetzige Grundstück ist doch bereits erschlossen, da sollte es
doch keine Probleme geben.

Nun ja, man sollte sich natürlich erkundigen, ob man sich an diese Erschließung einfach anhängen kann, oder ggf. gezwungen ist, eine alternative Erschließung zu betreiben. Kann ja bei einem Eckgrundstück sein, dass man die Zuwegung von der Querstraße machen muss. Kann auch sein, dass Kapazitätsgründe einer Mitnutzung vorhandener Anschlüsse entgegenstehen. Außerdem muss man natürlich auch fragen, ob denn schon alle Anliegerbeiträge für das Grundstück gezahlt wurden, …

Das Grundstück ist den Eltern eh zu groß - sind auch nicht
mehr die Jüngsten.
Hat mal jemand den Freibetrag von Vermögen von Eltern auf die
Tochter parat?

Der Freibetrag ist € 205.000,-- auf zehn Jahre, wobei allerdings die Berechnung des anzusetzenden Wertes eines unbehauten Grundstücks nicht ganz einfach ist. Aber wenn ihr nicht gerade eine Spitzenlage habt, kommt ihr damit natürlich locker hin.

Kann das Grundstück wirklich einfach beim Notar geteilt
werden, hätte gedacht es muss neu vermessen werden. Was muss
man da ca. an Gebühren rechnen?

Es reicht ein Lageplan vom Katasteramt. Was hinterher eingemessen werden muss ist das Haus. Kosten hierfür sind einige hundert Euro.

Kann mal jemand das mit dem Teileigentum (ideele Teilung)
näher darlegen?

So ganz grob kann man sich die Sache wie eine Eigentumswohnung vorstellen. D.h. es gibt Gemeinschafts- und Sondereigentum, einen Verwalter, … Das Sondereigentum ist tatsächlich direkt einer Wohneinheit zugewiesen (üblicherweise die Fläche auf der das Haus steht + ggf. privater Gartenanteil), während Erschließungeflächen und u.U. gemeinsam genutzte Technikräume Gemeinschaftseigentum sind. Macht man z.B. bei „gestreckten“ Doppehäusern mit Mittelgarage gerne, wenn man nur eine gemeinsame Heizungsanlage betreiben will, aber auch bei ganzen Reihenhaus-Zügen.

Gruß vom Wiz

Danke, hast mir schon einmal sehr weitergeholfen.
Werde mich erst einmal bei Bauamt erkundigen und melde mich dann noch mal wenn weitere offene Fragen bestehen.

Gruß
Marko