Übertragung Kinderkrankengeldtage

Also folgendes Beispiel:
Die Mutter X ist angestellt im öffentlichen Dienst und gesetzlich versichert, hat somit Anspruch auf 10 Tage Kinderkrankengeld, das Kind ist über sie familienversichert also auch gesetzlich versichert. Der Vater X ist selbständig und privat krankenversichert, hat also theoretisch keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Hat dann Mutter X insgesamt nur 10 Tage Anspruch oder gibt es eine Möglichkeit, dass sie dann die 10 Tage des anderen Elternteils noch irgendwie bekommen kann?

hm… Kinderkrankengeld im öffentlichen Dienst - was soll das denn sein ? Wo ist dies geregelt - im TVÖD ?

Hallo Sunbibi,

Mutter X kann sich die Kinderkrankentage ihres Mannes übertragen lassen. Die Übertragung muss beim Arbeitgeber der Mutter X beantragt werden.
Einfach mal bei der zuständigen KK anrufen.

Schöne Grüsse

Frau Klara

Hallo,
wo ist das geregelt, dass es für einen in der PKV versicherten Selbständigen einen Anspruch auf Kinderkrankengeld gibt, der „übertragen“ werden kann ??
Ich lerne gerne dazu - das ist mir nicht bekannt.
Gruss
Czauderna

Hallo,

entschuldigung - Denkfehler von mir. Aus der PKV kann man keine Kinderkrankentage übertragen.

Grüsse
Frau Klara

Nein, da der andere keinen Anspruch hat, kann er auch keinen übertragen.

Auch ist eine Krankenversicherung keine Sparkasse, wo es etwas zu übertragen gibt. Auch wenn er gesetzlich versichert wäre, gäbe es nichts zu übertragen.

Gruss

Barmer

hat nichts mit dem ÖD zu tun. Ist GKV-Recht. Im ÖD ist nur das Recht auf unbezahlte Freistellung geregelter als beim Mittelständler um die Ecke.

Gruss

Barmer