Hallo, ich hatte bei meinem alten AG eine private RV in einer Pensionskasse abgeschlossen. Mittlerweile habe ich den AG gewechselt, wobei der Neue sich geweigert hat, den Vertrag der Pensionskasse zu übernehmen, d.h. ich war gezwungen, per Neuvertrag eine Direktversicherung abzuschliessen. Folgende Fragen sind dazu offen:
Kann ein AG frei entscheiden, welche Form der Altersvorsorge gewählt wird bzw. kann er einen bestehen Vertrag überhaupt ablehnen?
Darf der mit dem AG kooperierende Versicherungsmakler die bei Neuabschluß eines Vertrages fälligen Abschluss- bzw. Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen, obwohl ein Teil der Deckungssumme übertragen wurde?
zu Frage 1 - JA der Arbeitgeber hat das Recht den Durchführungsweg zur Betrieblichen Altersvorsorge / Entgeltumwandlung vorzugeben und auf der anderen Seite die Pflicht Betriebliche Altersvorsorge anzubieten.
Von daher darf er auch laufende Verträge die von neuen Mitarbeitern gebracht werden ablehen!
zu 2) Bei Neuabschluss erhält der Versicherungmakler eine Provison vom Versicherer! sollte es ein Honorartarif sein (ohne Kosten für Sie) kann der Honorarberater auch die Kosten in Rechnung stellen (vorher besprochen)
Wir jedoch eine Deckungssumme übertragen, was bei Ihnen ja nicht der Fall sein kann da Sie ja eine Pensionkasse haben und der neue AG eine Direktversicherung anbietet somit eine Übertragung laut Portabilität nicht stattfinden kann, fällt normaler weise KEINE Abschlussprovision mehr an! GGF. ein separat zu vereinbarenes Honorar für den Schritverkehr?!
leider habe ich deine Frage erst eben entdeckt. Ich nehme mal an, dass Du lange Rat bekommen hast. Falls nicht, kannst Du mich gern noch mal anschreiben. Schönen Abend,