Hallo!
Kann mir jemand sagen, wo ich die allgemein gültigen Bestimmungen finde, die die Regelung der Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten in der KFZ-Versicherung finde?
Wir haben hier im Büro eine kleine Diskussion, wer von wem die Rabatte bekommen kann - grundsätzlich und was dann eine versichererspezifische Regelung ist.
Das suche ich in Schriftform.
Gruß, Björn
Hallo Björn,
guck mal hier:
http://www.1-versicherungsvergleich.de/news/20040129…
Ansonsten: Es gibt keine einheitliche Regelung zur Rabattübertragung. Es gibt sogar Gesellschaften, die das überhaupt nicht machen:
www.deutscheinternetversicherung.de/kfz/ fragen/schadenfreiheitsrabatt.htm
Ich hoffe, das hilft schon mal.
Ann
Hallo Björn,
folgende Bestimmung grieft bei den meisten Versicherungen:
Rabattübertragung aus Verträgen Dritter: Diese Übertragung ist möglich, wenn glaubhaft nachgewiesen werden kann, daß die den Rabatt übernehmende Person das Fahrzeug regelmäßig gefahren hat. Bei der Höhe des Schadenfreiheitsrabattes richtet es sich auch danach, wie lange die Person, die den Rabatt übernimmt, das Fahrzeug selbst gefahren hat. Möchte beispielsweise ein Großvater, der in SF-Klasse 18 mit 30% eingestuft ist, seinen Rabatt an seinen Enkel übertragen, der seit sieben Jahren im Besitz des Führerscheins ist, so ist bestenfalls eine Einstufung in SF-Klasse sieben möglich, weil er das Auto maximal sieben Jahre unfallfrei fahren konnte.
Die Grundlage bildet immer der Punkt:
„glaubhaft nachgewiesen werden kann, daß die den Rabatt übernehmende Person das Fahrzeug regelmäßig gefahren hat…“
Kannst du dieses Nachweisen oder glaubhaft machen, wird der Versicherer den Rabatt übertragen. Geht das nicht, tja dannn…
Kurzes Bsp. einer Anfrage bei uns vor einigen Tagen:
Kunde möchte von seinem Arbeitskollegen den Rabatt übernehmen, da dieser einen Firmanwagen hat. Also fragte ich Ihn, ob den Wagen und die Vorfahrzeuge (die auf dem namen der anderen Person liefen) denn gefahren sei?? Nein, und damit wars vorbei. Im allgemeinen werden solche Übertragungen auch nur noch bei Personen gemacht wo eine direkt Verbindung besteht. Also Eltern zu Kindern. Firma zu Angestellten, die den Fa. wagen auch gefahren haben.
Genau nachzulesen:
http://www.heinz-dieter-thelen.de/Huk_info.htm#%DCbe…
Gruß
Martin
Hallo Björn,
es gibt leider keine allgemeingültigen Bestimmungen für die Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten, weil jede Gesellschaft die Freiheit hat ihren Tarif für diesen Fall individuell zu gestalten.
Die Übertragungsmöglichkeiten einer Gesellschaft findest Du in den Tarifbestimmungen der jeweiligen Gesellschaft. Also alle Gesellschaften anrufen und zusenden lassen.
Grundsätzlich geht fast alles, nur nicht bei jeder Gesellschaft.
Gruß
Ralf
Kann mir jemand sagen, wo ich die allgemein gültigen
Bestimmungen finde, die die Regelung der Übertragung von
Schadenfreiheitsrabatten in der KFZ-Versicherung finde?
Wir haben hier im Büro eine kleine Diskussion, wer von wem die
Rabatte bekommen kann - grundsätzlich und was dann eine
versichererspezifische Regelung ist.
Das suche ich in Schriftform.
Gruß, Björn