Liebe/-r Experte/-in,
ich benötige eine ganz wichtige Info:
Habe vor, von meinem Vater einen SF-Rabatt zu übernehmen, welcher derzeit SF 13 besitzt.
Meine Forschungen haben bisher ergeben, dass ich maximal jene schadenfreie Jahre übernehmen kann, die ich selbst hätte erreichen können. (sprich maximal SF 8)
Meinen Führerschein hatte ich erstmalig am 02.03.2003 erhalten, musste diesen jedoch am 26.01.2007 für 3 Monate abgeben, und so wurde eine neue Fahrerlaubnis am 27.04.2007 mit selbigem Datum ausgestellt.
Kann ich nun SF 8 oder nur SF 4 übernehmen ? Gibt es eine rechtliche Grundlage für die Vorgabe der Versicherungen, dass nur schadenfreie Jahre übertragen werden können, für die ein ununterbrochener Führerscheinbesitz bestand ?
WICHTIG: Ich habe mir beim Ordnungsamt einen kostenpflichtigen Nachweis mit dem Titel „Zur Vorlage bei der Versicherung“ welcher bescheinigt, dass ich am 02.03.2003 erstmalig die Fahrerlaubnis Klasse B erhalten habe.
Danke für euere Hilfe.
gruß Ben