Habe vor, von meinem Vater einen SF-Rabatt zu übernehmen, welcher derzeit SF 13 besitzt.
Meine Forschungen haben bisher ergeben, dass ich maximal jene schadenfreie Jahre übernehmen kann, die ich selbst hätte erreichen können. (sprich maximal SF 8)
Meinen Führerschein hatte ich erstmalig am 02.03.2003 erhalten, musste diesen jedoch am 26.01.2007 für 3 Monate abgeben, und so wurde eine neue Fahrerlaubnis am 27.04.2007 mit selbigem Datum ausgestellt.
Kann ich nun SF 8 oder nur SF 4 übernehmen ? Gibt es eine rechtliche Grundlage für die Vorgabe der Versicherungen, dass nur schadenfreie Jahre übertragen werden können, für die ein ununterbrochener Führerscheinbesitz bestand ?
WICHTIG: Ich habe mir beim Ordnungsamt einen kostenpflichtigen Nachweis mit dem Titel „Zur Vorlage bei der Versicherung“ welcher bescheinigt, dass ich am 02.03.2003 erstmalig die Fahrerlaubnis Klasse B erhalten habe.
Das ist schnell beantwortet: Grundsätzlich wird die Zeit in der Du keinen FS hattest als Unterbrechungszeit gewertet und die ist bei 3 Monaten unschädlich.
Vorsorglich noch beachten: Jedes Unternehmen kann seine Bedingungen frei gestalten. So könnte theoretisch dort verankert sein, dass bei FS-Verlust nur das Wiedererlangungs-Datum berücksichtigt wird. Mir sind jedoch keine Unternehmen bekannt, die das so handhaben. Ich würde jedoch sicherheitshalber vor Vertragsschluss mal direkt bei der Versicherung Deines Vertrauens nachfragen.
WICHTIG: Ich habe mir beim Ordnungsamt einen kostenpflichtigen
Nachweis mit dem Titel „Zur Vorlage bei der Versicherung“
welcher bescheinigt, dass ich am 02.03.2003 erstmalig die
Fahrerlaubnis Klasse B erhalten habe.
ob diese Bescheinigun etwas nützt, kann ich leider nicht sagen, das sollte man bei der entsprechenden Versicherung anfragen. Falls das Dokument nicht anerkannt wird, werden die SF4 übertragen (vorausgesetzt, es gab keine Schäden in der Zeit).
Im Übertragungsformnular wird aber angegeben, seit wann man mit den Fahrzeugen gefahren ist und auch die Unterbrechungen, das könnte also schon was bringen. Wichtig ist auch, dass du in der Versicherung deines Vaters als Fahrer eingetragen warst, sonst sieht es schlecht aus.
Falls noch Fragen sind, einfach melden.
gängige Praxis bei den Versicherern: es werden soviel SF-Jahre übernommen, wie seit Ausstellungsdatum der einzureichenden Führerscheinkopie möglich gewesen wären.
D. h. es würde hier nur der Zeitraum seit 27.04.2007 angerechnet.
Die Rechtsgrundlage bilden die jeweiligen Tarifbestimmungen der Kfz-Versicherer.
Rechtsgültig ist der letzte Führerschein. Was bedeutet, dass Sie maximal die SF 4 erhalten werden. Die Versicherer müssen das Datum aus dem Führerscheinerhalt übernehmen.
die Übernahme der SF-Klasse von Familienangehörigen stellt i.d.R. kein Problem dar. Das eigene Alter (theoretische Erreichbarkeit der Klasse) kann eine Rolle spielen.
Aber die Tatsache, dass Du längere Zeit keinen Führerschein hattest wird i.d.R. nicht geprüft, sollte also kein Problem sein.
Im Führerschein wird aber üblicherweise eingetragen, wann mann welche Klasse erstmal erworben hatte.