Übertragung SF-Rabatt

Hallo !

Ich habe meinen Führerschein seit 2001, bin in dieser Zeit überwiegend mit dem Zweitwagen von meinen Eltern gefahren. 2008 habe ich einen Unfall gebaut. Mein Vater wurde diesbezüglich 2008 von SF20 auf SF9 runter gestuft. Mein Vater möchte mir jetzt seinen SFR übertragen. Die bisherige Autoversicherung war bereit mir für das kommende Jahr SF9 zu geben. Da diese den Beitrag 2011 erhöht hat, wollten wir zu einer anderen Versicherung wechseln. Die neue Autoversicherung hat mich zusätzlich von SF9 auf SF6 runter gestuft. Ich habe bei der neuen Versicherung angefragt, weshalb es so bewertet wurde und bekam folgende Antwort:

„Die schadenfreie Zeit kann maximal für den Zeitraum angerechnet werden, in der Sie den Führerschein besitzen. Für diese Zeit berücksichtigen wir dann auch angefallene Schäden.
Die Einstufung ergibt sich wie folgt:

2001 SF 1/2
2002 SF 1
2003 SF 2
2004 SF 3
2005 SF 4
2006 SF 5
2007 SF 6
2008 SF 7 und ein Schaden
2009 SF 3
2010 SF 4
2011 SF 5 = 55 % Beitragssatz“.

Trotzdem, kann es nicht rechtlich richtig sein, dass wir für dasselbe Vergehen doppelt bestraft werden, denn ich hätte normalerweise die SF9 haben müssen.
Bitte um Hilfe.

hallo und danke für die anfrage. grundsätzlich hat die versicherungsgesellschaft recht und die einstufung ist gemäss den gültigen allgemeinen versicherungs-bedingungen korrekt.
ich würde vorschlagen, dass ihr vater ein zweites auto auf seinen nanmen einlöst und sie als häufigster lenker angiebt. so würde ihr vater als langjähriger autolenker von einem einsteigerbonus profitieren und sie indirekt natürlich auch! grussm md