Übertragung Urlaub Praktikum/ Festeinstellung

Hallo,

folgender Ausgangssituation:

Praktikant arbeiten bei einem Unternehmen über einen Zeitraum von 3 Monaten im Kalenderjahr 2009. Er hat gesetzlich/ vertraglich Anspruch auf Urlaub, nimmt diesen jedoch nicht, d.h. es hat auch keine Einigung über eine Abgeltung stattgefunden, da auch nicht vom Praktikanten gewünscht.

Einige Monate später- jedoch noch im Kalenderjahr 2009 - fängt der ehemalige Praktikant beim gleichen Unternehmen eine Festanstellung an. Hat der AN nun Anspruch auf den nicht in Anspruch genommenen Urlaub aus dem Praktikantenverhältnis?
Need help :wink:

Danke

Nachtrag:

Es handelte sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums, daher war der Praktikant kein AN im Sinne des BUrlG, oder??

Hallo,

bei Pflichtpraktikanten entsteht grds. kein Beschäftigungsverhältnis, es findet weder das BBiG noch das BUrlG Anwendung.

Aber das hindert die Vertragsparteien nicht, trotzdem einen Urlaub oder eine Vergütung zu regeln. Da könnte dann das BUrlG ggf. analog angewendet werden, d.h. ein Abgeltungsanspruch entstehen.

Eine Übertragung von dort in ein Arbeitsverhältnis findet nicht statt, jedenfalls, wenn das nicht nahtlos passiert.

VG
EK