Übertragung von Vereinbarungen nach Vermieterwechsel

Guten Tag liebe Community!

Ich hab eine kurze Fragestellung und hoffe, dass man mir weiterhelfen kann.

Ich habe einen Mietvertrag in dem 3 Monate Kündigungsfrist verankert sind. Allerdings hat mir meine damalige Vermieterin schriftlich bestätigt, dass ich innerhalb von 4 Wochen zum Monatsende ausziehen kann. Diese Info hat sie mir in Form eines Dreizeilers gegeben. Nun habe ich seit 3 Monaten einen neuen Vermieter und frage mich, ob diese Vereinbarung übertragen wird. Ich würde nämlich gerne ausziehen und wollte mich nun diesbezüglich mal erkundigen.

Vielen Dank im Voraus

Grundsätzlich muss der neue Vermieter den alten Vertrag mit allen Sondervereinbarungen übernehmen und einhalten.
Dazu müsstest Du ihm aber mal diese Klausel bekanntmachen . kann sein, die besteht nur zwischen Dir und der alten Vermieterin, steht also nicht im Vertrag, den der neue Vermieter vorliegen hat.
Wenn der Zusatz korrekt und eindeutig ist, gilt er.

Übrigens, 3-Monate Frist hat man immer (bis zu 5 Jahre Mietdauer), dann verlängert es sich in 2 Stufen auf 6 und 9 Monate.
Mieter kann immer mit 3-Monaten kündigen (es gibt Sonderfälle wo das nicht gilt)

mfG
duck313

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Im Rahmen einer Mitteilung zur Nebenkostenabrechnung, hat sie diesen Zusatz verfasst. Also nicht extra einen neuen Mietvertrag aufgesetzt. Ob der neue Vermieter diese Info von ihr bekommen oder vorliegen hat, weiß ich nicht. Ich habe den neuen Vermieter auch darüber in Kenntnis gesetzt - er hat es wortlos aufgenommen?!

Den neuen Vermieter in Kenntnis gesetzt ? Wie denn ? Hast Du ihm eine Kopie der NK-Abrechnung mit dem Dreizeiler geschickt ?
Wenn nicht, dann hole das bitte noch nach.

Und rechtlich kann das gültig sein. Kommt halt auf die genaue Formulierung an und ob man den Zusammenhang mit dem Mietvertrag eindeutig ziehen kann.

Ich habe jetzt nachgesehen. Es handelt sich um ein Schreiben aus 01/2019. Darin wurde mir mitgeteilt, dass Erneuerungen an der Heizung vorgenommen werden. Im letzten Absatz steht geschrieben „Abschließend bestätige ich Ihnen gerne, dass Sie meine Wohnung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen können.“

Sehe ich als eindeutig an und bindet auch den neuen Vermieter.

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Kann noch jemand eine Einschätzung abgeben, bevor ich mich ins Abenteuer stürze?

Nö, Duck hat alles gesagt, was es aufgrund Deiner Angaben in einem I-net-Forum seriös zu sagen gibt.

Sicherheit gibt nur ein Fachanwalt, der alle Unterlagen im Originaltext einsehen kann.

Alberca

Du sprichst von „Unterlagen“ und „Originaltext“. Ich muss schmunzeln. Ich habe doch erklärt, dass es sich lediglich um einen einzigen Satz handelt. Diesen habe ich zitiert! Wäre einfach schön gewesen, noch ein paar mehr Meinungen zu lesen. Auf dein „Nö …“ hätte ich auch verzichten können. Ein Fachanwalt kann mit ganz sicher helfen, ja - aber wenn das jeder so sieht, gibt es dieses Forum nicht mehr länger …

Aber was nützen dir irgendwelche unverbindlichen Einschätzungen? Im Zweifelsfall kannst du die alle in die Tonne kloppen. Das Forum kann in vielen anderen Sachen/Bereichen eine nützliche Hilfe sein, aber wenn du so etwas brauchst, worüber im Zweifelsfall ein Richter entscheiden muss, dann ist das Forum nichts mehr als ein netter Zeitvertreib.

Ja, der aber in einer Original-Abrechnung „eingebettet“ ist, also hast du durchaus auch Unterlagen, die du einem Anwalt zeigen könntest. Der kostet Geld, das ist schon klar, aber du kannst es auch erstmal mit dem Vermieter direkt auf netter Art versuchen, ohne gleich die Keule zu schwingen.

Keule schwingen? Fachanwalt? In welchem Film bin ich? Es gibt doch durchaus Menschen, die eventuell in gleicher oder ähnlicher Situation waren. Und es kann doch durchaus sein, dass sich die ein oder andere Person mit Erfahrungswerten hier „aufhält“, oder? Ebenfalls kann es doch sein, dass Jura Studenten oder Personen mit ähnlichem Wissen angemeldet sind und Ratschläge geben können?! Wo ist also das Problem?
Selbst wenn ich wissen will, wie man einen veganen Kuchen backt, kann ich mich dann ja nicht auf die schwammigen Aussagen der Beitragenden verlassen und müsste dann einen gelernten Koch fragen, oder wie ??

Nein, denn ich schrieb u. a.:

Nirgends, ich wünsche dir viel Ausdauer beim Warten auf

,

oder auch

die

!

Es geht nicht um meinen Mietvertrag und um meinen Kündigungswunsch, insofern tangiert mich dein Warten nicht mal peripher.

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Warum äußerst du dich dann zu dem Thema und nimmst dir die Zeit, für überflüssige und sinnfreie Aussagen? Ich habe doch ganz klar und freundlich gefragt, ob sich eventuell noch jemand dazu äußern und seine Einschätzung abgeben kann, oder? Investiere deine Zeit und Energie lieber in Themen, von denen du wirklich Ahnung hast. Danke.

Im Kontext der anstehenden Heizungsrenovierung könnte dieses Versprechen ganz anders gedeutet werden, als du möchtest.

Einen ewig geltenden Verzicht auf Einhaltung der gesetzlichen bzw. vertraglichen Kündigungsfristen daraus zu konstruieren, halte ich für etwas gewagt.

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