Hallo
Angenommen eine geschäftsführende Gesellschafterin einer GmbH mit Immobilienverwaltung und Bautätigkeiten, möchte eine neue GmbH-Gesellschaft gründen und die Immobielien auslagern, dessen alleinige Gesellschafterin Sie auch ist.
Ist das auch möglich, falls eine Überschuldung aufgrund der Auslagerung/Übertragung des Immobilienvermögens + der Bankverbindlichkeiten für das Immobilienvermögen, auftritt ?
Muss die Bank dem zustimmen ? Kann die Bank verweigern ?
Was ist sonst noch zu beachten ? Werden eventuell stille Reserven aufgedeckt oder kann man das umgehen ?
Besten dank
Jade
Hallo,
Ist das auch möglich, falls eine Überschuldung aufgrund der
Auslagerung/Übertragung des Immobilienvermögens + der
Bankverbindlichkeiten für das Immobilienvermögen, auftritt ?
die Frage ist doch eher, wie es durch diesen Vorgang überhaupt zu einer Überschuldung kommen kann.
Muss die Bank dem zustimmen ? Kann die Bank verweigern ?
Zweimal ja. Gewünscht wird ja offensichtlich ein Kreditnehmerwechsel und wenn der Kreditgeber dem nicht zustimmt, wird daraus nichts.
Gruß
Christian
Hallo,
also…die GmbH hat Immobilien und ist z. Zt. nicht überschuldet.
Die Immobilien kann die GmbH an die Gesellschafterin verkaufen. Das führt zur Aufdeckung stiller Reserven und entsprechenden Gewinn bei der GmbH. Eine Überschuldung ist nicht zu erwarten.
Die GmbH kann an die Gesellschafterin eine Sachdividende ausschütten, wenn genug Gewinn besteht. Statt Bares gibt es dann die Immobilie. Wieder sind die stillen Reserven aufzudecken.
Man kann die GmbH in eine Personengesellschaft umwandeln und dann die Immobilie in Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafterin verschieben. Aber da sind auch wieder stille Reserven aufzudecken und das wäre dann auch beratungsintensiv.
Schließlich könnten Gesellschafterin und GmbH eine GmbH & Co KG gründen. Die GmbH bringt dann ihren Betrieb ein gegen eine Beteiligung. Dann wäre die Immobilie schon mal nicht mehr im BV der GmbH. Aber wenn man die Immobilie ins SonderBV der Gesellschafterin verschieben will, dürften auch wieder stille Reserven aufzudecken sein.
Im Übrigen sollte man die Grunderwerbsteuer im Auge behalten. Sobald zivilrechtlich der Eigentümer an der Immobilie wechselt, kann GrESt ausgelöst werden.
Abgesehen davon mag eine Bank es ganz bestimmt nicht, wenn ihr Haftungsmasse entzogen wird, es sei denn sie steht im Grundbuch der Immobilie drinn.
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