Vielleicht kann mir jemand sagen ob es möglich ist z.B. die Hälfte eines Wohnhauses ein paar Tage vor dem offizell vom Amtsgericht bestätigten Scheidungsantrag an die Tochter zu übertragen, damit der Zugewinn geschmälert wird.
Hallo, Manuela.
klar kannst Du den halben Hausanteil auf Deine Tochter Übertragen (ist die volljährig, sonst müsste für sie ein Betreuer bestellt werden mit unabsehbaren, von Dir sicher nicht gewollten Weiterungen!).
Wenn Deine Tochter volljährig ist, kann sie am nächsten Tag den Hausanteil verkaufen oder in die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft gehen, denn genau wie Du kann sie dem Gesetz entsprechend handeln.
Ach ja, beinahe hätte ich es vergessen zu sagen, um den Zugewinnausgleichsanspruch kommst Du nicht herum, da es keinen sachlichen Grund für die Schenkung gibt.
Ingeborg