Übertragung Vormundschaft f. Enkelkind

Hallo,

mal angenommen, ein 17 jähriges Mädchen bekommt ein Baby. Im März kommenden Jahres wird das Mädchen 18, der Vater des Babys wird im April 18. Die Kindesmutter und das Baby werden im Haushalt der Oma leben. Diese Oma stellt jetzt zusammen mit der Kindesmutter einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechtes für das Enkelkind beim zuständigen Amtsgericht. Leider geht der Antrag einen Tag nach der Kindesgeburt beim AG ein. Einige Tage später tritt das Jugendamt in Erscheinung und will eine Amtsvormundschaft einrichten, das wäre gesetzlich so geregelt.

Die Oma des Babys erklärt dem Sachbearbeiter, dass bereits ein Antrag gestellt wurde. Das Jugendamt sieht das alles kritisch, weil bis zur Entscheidungsfindung durch das Gericht zu viel Zeit vergehen könnte. Und wenn in dieser Zeit was passiert mit dem Kind, befürchtet das Jugendamt Ärger.

Aber würde es denn nicht mindestens genausoviel Zeit brauchen, bis das Gericht zu Gunsten des Jugendamtes entschieden hat?
Ist das Argument des Jugendamtes damit nicht ziemlich an den Haaren herbeigezogen?

Danke für Eure Antworten!

Viele Grüße

Micha

Aber würde es denn nicht mindestens genausoviel Zeit brauchen,
bis das Gericht zu Gunsten des Jugendamtes entschieden hat?
Ist das Argument des Jugendamtes damit nicht ziemlich an den
Haaren herbeigezogen?

Ich fürchte nein. Die gesetzliche Amtsvormundschaft gem. § 1793c BGB ist in Konstellationen in denen nicht ad hoc ein geeigneter anderer Vormund bereit steht der Regelfall. Eine Prüfung der Geeignetheit wie bei anderer Vormündern entfällt hier. Die Bestellung des Jugendamtes erfolgt also sehr zeitnah.

ml.