Eine Frage zu einem sog. „Wirtschaftsüberlassungsvertrag“ betreffs Landwirtschaft – wer weiß es. Kann ein solcher von einem Sohn (Nutzungsberechtiger) auf einen anderen Sohn übertragen werden. Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein.
„Aus für Wirtschaftsüberlassungsverträge
Verlierer sind aber die Wirtschaftsüberlassungsverträge – eine Vorstufe der Hofübergabe, bei der den Übergebern anstelle eines steuerlich anzuerkennenden Pachtvertrages eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung des Betriebs gegen wiederkehrende Leistungen in Form von Austragsleistungen zugestanden wird. In der Vergangenheit, in der die Privilegierung von Versorgungsleistungen durch die Rechtsprechung begründet wurde, waren auch Wirtschaftsüberlassungsverträge durch den steuerlichen Abzug der Austragsleistungen begünstigt.“
Stand: 2010, http://www.ecovis-agrar.de/2010/05/18/hofuebergabe-f…