Hallo Zusammen und danke schon einmal für die vielen Antworten
)
Habe hier eine Frage zu den leidigen Steuern:
Ich vermiete mit MWST und habe zusätzlich erhebliche Kosten aus der Vermietung geltend gemacht. Nun will ich vor der zehn Jahresfrist an meine zukünftige Ex-Frau übertragen.
Meine Frage nun:
Muß ich hier Steuern erstatten? MWST oder die Kosten aus der Vermietung? Gewinn aus dem Kauf habe ich nicht gemacht.
DANKE und viele Grüße
Fred
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass die Übertragung der Wohnung im Rahmen einer Scheidung und als Ausgleich evtl. Ansprüche anfällt. Ob hier von einem Veräußerungsvorgang auszugeen ist, kann ich auf die schnelle ncht sagen. Achtung ein evtl. Gewinn ermittelt sich vom ehem. Kaufpreis abzgl. geltend gemachter Abschreibung zzgl. Gegenwert der Immobilie).
Bzgl. der ustl. Vermietung kommt es darauf an, welche für welche Kosten der Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde und ob Sie weiterhin ustpfl. vermietet.
Auf jeden Fall empfehle ich einen Steuerberater hinzuzuziehen, da es sonst teuer werden könnte.