g.tag ob keufer rechte hat von zugang-zufahrt über fremde grunstück da verkeufer gehapt hat danke für antwort
hallo stefan,
es geht um das gemeinsame zufahrtsrecht, da die garage über das fremde grundstück nur befahrbar ist 1970 gebaut und genehmigt von der stadt eingetragen als gemeinsamezufahrt ohne baulast und dienstbarkeit und der verkäufer hatte diese rechte, die allerdings angeblich erlischen bei verkauf sprich gegenüber dritten und der nachbar möchte monatlich eine enorme mietsumme um diese 5 meter zu meiner gerage weiterhin zu nutzen. trotz das damals eine angrenzende erklärung die baulast über nimmt nur die stadt hat die s nie eingetragen, allerdings könnte ich von der straße einfahren, aber ich müsste alles abreißen und neu bauen, sodass ich nicht 2 doppelgaragen habe sondern nur eine einzelgarage und das haus ist für 4 park bzw. garagenplätze vorgesehen. DANKE
LG
Bobic
Hallo,
es geht um das gemeinsame zufahrtsrecht, da die garage über
das fremde grundstück nur befahrbar ist 1970 gebaut und
genehmigt von der stadt eingetragen als gemeinsamezufahrt ohne
baulast und dienstbarkeit und der verkäufer hatte diese
rechte, die allerdings angeblich erlischen bei verkauf sprich
gegenüber dritten und der nachbar möchte monatlich eine enorme
mietsumme um diese 5 meter zu meiner gerage weiterhin zu
nutzen. trotz das damals eine angrenzende erklärung die
baulast über nimmt nur die stadt hat die s nie eingetragen,
allerdings könnte ich von der straße einfahren, aber ich
müsste alles abreißen und neu bauen, sodass ich nicht 2
doppelgaragen habe sondern nur eine einzelgarage und das haus
ist für 4 park bzw. garagenplätze vorgesehen.
Ich verstehe hier überhaupt nichts. Entschuldige, aber das ist nur ein Wortschwall.
Wäre es möglich - vielleicht nachdem Du zweimal tief Luft geholt hast - den Sachverhalt nochmal verständlich und unter Berücksichtigung von
http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…
nochmal einzustellen?
Und ganz allgemein: Was hat derjenige, der das Wegerecht beansprucht, in der Hand? Was ist schriftlich wo niedergelegt? Und was hat die Gegenseite in der Hand?
Wahrscheinlich wird das ein Fall für eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt.
Gruß
Jörg Zabel