Übertriebene Gebühren von Click&buy?

… Produkt gekauft und mit Click&Buy bezahlt, jedoch war nicht genügend Geld auf meinem Konto, was ich nicht sofort bemerkt habe. Am 5.01.2011 flatterte per E-mail die erste Mahnung herein mit 15 € Mahngebühren. Darauf gab ich eine Überweisung auf mit dem fälligen Betrag jedoch Braucht diese Überweisung 3 Tage. Kurz bevor die Überweisung ankam. Kam die nächste Mahnung wieder mit 15 € und 2 Tage später noch eine mit 15 €. Der überwiesene Betrag wurde darauf nur mit den Mahnungkosten verrechnet und der Kaufbetrag ist jetzt immer noch offen. Jetzt wollte ich fragen, ob es was bringt rechtliche Schritte einzuleiten. Da ich sowieso den Support über E-mail und Telefon nicht erreiche. Mit freundlichen Grüßen Sebastian

hallo,

die firma click & buy hat ihren sitz in gross-britanien …wahrscheinlich ist es deshalb so schwer jemanden zu erreichen !

die gebühren sind schon heftig ,allerdings kannst du rechtlich dagegen nichts machen da sie die ordentlich in den agbs ange´geben haben …

wie die sich zusammen setzen ist aber trotzdem äusserst fragwürdig …

15€ rücklastschrift
15€ ausbuchungsgebühr (??? hä ich frag mich wofür)

an deiner stelle würde ich mich erstmal mit dem verkäufer in verbindung setzen und ihn fragen ob du den artikel anderst bezahlen kannst —oder du machst von deinem widerrufsrecht gebrauch und tritts von kauf zurück !

Dann würde ich deinen account bei click & buy löschen bzw sperren …

empfehlen kann ich dir für zukünftige zahlungen …paypal damit habe ich persönlich nur gute erfahrungen gemacht …

ps. wenn du bei google „click & buy“ eingibst …finden sich auch etliche seiten auf denen sich leute über die machenschaften aufregen ! lg nancy

evtl. kurze schriftliche Mitteilung, das Betrag nach der ersten mahnung beglichen wurde und somit alle anderen Mahnungen incl. gebühren hinfällig sind.
Du hast ja sicherich einen beleg mit Datum der Überweisung. Denke das nur einmal 15€ fällig sind!

Hallo
Bitte einen Anwalt fragen
Gruß Marco
www.digitaler-nachlass.com

Zuerst einmal: Zahlungen und Mahnungen können sich überschneiden. In der Regel ist in Mahnungen der zusatz eingefügt: „Sollte sich ihre Zahlung mit diesem Schreiben überschnitten haben, betrachten Sie dieses Schreiben als Gegenstandslos.“
Versuchen Sie das mit Click&Buy zu klären. Notfalls behaupten Sie einfach, dass Sie gezahlt haben, die neue Mahnung erst einen Tag später kam. Die Überweisungsdauer kennen die ja. Das ist kein guter Stil.

Was die Höhe von Mahngebühren angeht, haben sich die Unternehmen zurück zu halten. Das BGH hat einmal auf Verhältnismäßigkeit gepocht - auch das Gesetz kennt diesen Begriff. Allerdings müsste man die Verhältnismäßigkeit einzeln prüfen und ggf. durchklagen. Bis hinauf zum BGH. Und wenn man da eine Bauchlandung landet, wird das ein teurer Spaß.

Rechtliche Schritte? Nur im Bezug auf die Überweisung, die erfolgt ist, aber trotzdem noch eine Mahnung gekommen ist. Dafür muss man aber nicht zwingend einen Rechtsanwalt einschalten, sondern es reichen im Grunde auch die Verbraucherzentralen. Es sei denn, Sie haben eine Rechtsschutzversicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Benedikt