Übertritt n. 4. Klasse [NRW]

Hallo,
die nachstehenden Fragen sind äußerst wichtig …

1.) Wird das Notengutachten in NRW durch das pädagogische Wortgutachten (Empfehlung) ergänzt (wie in Bayern, s.d. http://www.schulberatung.bayern.de/uemerk.htm#3)?

2.)Kann ein UNGÜNSTIGES päd. Wortgutachten (Empfehlung) des Klassenleiters den Übertritt an eine weiterführende Schule (z. B. Gesamt-, Realschule) be-/ verhindern?

3.)Achten die weiterführenden Schulen in NRW in erster Linie darauf, wie der Klassenleiter den Schüler einschätzt oder

4.)zählt der Gesamteindruck (= Jahresfortgangsnote-Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathe u. Heimat- u. SachKunde - Empfehlung der Grundschule - Zusammenfassende Beurteilung?

Wieviel Gewicht hat dabei die Empfehlung der Grundschule?
(in o.g. Fall hat Schüler gute! Noten, die Empfehlung ist „durch die Blume gesprochen“ megaschlecht. Das Kind wurde 1 Jahr früher eingeschult; seit 1,5 J. Dyskalkulie festgestellt).

Dank für rasche re!
Tara

ps Kann Dyskalkulie in NRW anerkannt werden?

1.) Wird das Notengutachten in NRW durch das pädagogische
Wortgutachten (Empfehlung) ergänzt (wie in Bayern, s.d.
http://www.schulberatung.bayern.de/uemerk.htm#3)?

Schauen Sie mal hier:
http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/System/Re…

Oder hier:
http://www.bildungsserver.de/

2.)Kann ein UNGÜNSTIGES päd. Wortgutachten (Empfehlung) des
Klassenleiters den Übertritt an eine weiterführende Schule (z.
B. Gesamt-, Realschule) be-/ verhindern?

Es handelt sich um eine Empfehlung. Gegen die im übrigen per Widerspruch angegangen werden kann.
Wir haben ein durchlässiges Bildungsssystem. Versetzung in die 5. bedeutet also auch Option auf eine sog. weiterführende Schulform, kein Vertun.

Wieviel Gewicht hat dabei die Empfehlung der Grundschule?
(in o.g. Fall hat Schüler gute! Noten, die Empfehlung ist
„durch die Blume gesprochen“ megaschlecht.

Alles unerheblich. Es ist eher der nächste Lehrer, der sich in acht nehmen sollte, sich nicht irgendeiner Voreingenommenheit hinzugeben. Sie selbst sollten sich überhaupt keine Sorgen machen.

ps Kann Dyskalkulie in NRW anerkannt werden?

Kann man probieren. Gefahr besteht natürlich, daß sie einen möglicherweise vorübergehenden Zustand festschreiben. Man ist heute schnell dabei mit Dyskalkulie, Dyslexie, Legasthenie, ADS und ähnlichem und vergißt dabei, daß man dem Schüler irgendeine Form von Behinderung bescheinigt, die vielleicht nur Folge der gegenwärtigen Ausgangslage sind.

Gruß

jo perrey
Sachverständiger f. Leistungsbeurteilung

Hallo Jo Perrey,
herzlichen Dank für rasche Beantwortung meiner vielen Fragen…

1.) Wird das Notengutachten in NRW durch das pädagogische
Wortgutachten (Empfehlung) ergänzt (wie in Bayern, s.d.
http://www.schulberatung.bayern.de/uemerk.htm#3)?

Schauen Sie mal hier:
http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/System/Re…

Da hatte ich mich auch schon eingewählt;
http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/lehrer/ca…
bei Aussagen zum „Arbeits- und Sozialverhalten“
ich lese das so, dass die Aussagekraft der Wortgutachten deutlich über der von Noten liegt. … und deshalb brannte mir Frage 2.) auf den Nägeln:

2.)Kann ein UNGÜNSTIGES päd. Wortgutachten (Empfehlung) des
Klassenleiters den Übertritt an eine weiterführende Schule (z.
B. Gesamt-, Realschule) be-/ verhindern?

Es handelt sich um eine Empfehlung. Gegen die
im übrigen per Widerspruch angegangen werden kann.
Wir haben ein durchlässiges Bildungsssystem. Versetzung in die
5. bedeutet also auch Option auf eine sog. weiterführende
Schulform, kein Vertun.

Wieviel Gewicht hat dabei die Empfehlung der Grundschule?
(in o.g. Fall hat Schüler gute! Noten, die Empfehlung ist
„durch die Blume gesprochen“ megaschlecht.

Alles unerheblich. Es ist eher der nächste Lehrer, der sich in
acht nehmen sollte, sich nicht irgendeiner Voreingenommenheit
hinzugeben. Sie selbst sollten sich überhaupt keine Sorgen
machen.

So ganz unerheblich scheint die Empfehlung in NRW aber nicht zu sein.
Düsseldorf, 13. Dezember 2000. Eltern, die ihre Kinder an einer weiterführenden Schule anmelden wollen, müssen vom kommenden Jahr an eine begründete Empfehlung der Grundschule für die am besten geeignete Schulform vorlegen. s.d. http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Presse/Meldungen…

Gruß

jo perrey
Sachverständiger f. Leistungsbeurteilung

Ich freue mich über erneute Rückmeldung,
Danke,
Tara

So ganz unerheblich scheint die Empfehlung in NRW aber nicht
zu sein.
Düsseldorf, 13. Dezember 2000. Eltern, die
ihre Kinder an einer weiterführenden Schule anmelden wollen,
müssen vom kommenden Jahr an eine begründete Empfehlung der
Grundschule für die am besten geeignete Schulform vorlegen.
s.d.

War mir neu, man kann nicht alles wissen. Übergang auf weiterführende Schulen ist nicht mein Hauptgebiet. Trotzdem wage ich die Behauptung, es bleibt den Eltern freigestellt, ihr Kind an jedwede Schule weiterzureichen.

Aber es bleibt dabei: wenn Sie mit der Empfehlung (bzw. ihrem Wortlaut) nicht zufrieden sind - und so scheint es - haben Sie die Möglichkeit des förmlichen Widerspruchs, den es handelt sich hier um die Vergabe von Berechtigungen, und damit automatisch um einen Verwaltungsakt. Der beklagt werden kann bis zum Verwaltungsgericht.

Angelpunkt des Angriffs könnte in Ihrem Falle die Diskrepanz zwischen den (guten) Noten und dem nicht dazu passenden ausformulierten Gutachten sein (über Sozialverhalten etc.) Damit hätten Sie wohl gute Karten, denn es würde sich argumentieren lassen, daß es sich um einen Formfehler handelt. Wenn Sie in der Verhandlung mit der Schulleitung nicht weiterkommen, Schriftsatz von Verwaltungs-RA aufsetzen lassen. Kostet Sie allerdings ein wenig.

Im übrigen würde ich mich bei der weiterführenden Schule erkundigen, wie wichtig das tatsächlich für diese Schule ist.

Gruß

jo perrey

Tel.: 0231 9128539

PS.: Dies ist KEINE verbindliche Rechtsauskunft.

Hier nochmal der offizielle Wortlaut:

„Hiernach wird die Empfehlung der Grundschule zukünftig in das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 aufgenommen und damit der Schulleitung der weiterführenden Schulen zwingend zur Kenntnis gegeben. Weichen die Eltern in ihrem Anmeldeverhalten von der Empfehlung der Grundschule ab, wollen sie z. B. ihr Kind an einem Gymnasium anmelden, obwohl die Empfehlung der Grundschule Realschule lautet, so kann die weiterführende Schule die Eltern zukünftig zu einem verbindlichen Beratungsgespräch einladen.“

Quelle: http://www.vbe-nrw.de/vbe.html?ClusterRef=397

Es handelt sich um EMPFEHLUNG und BERATUNG. Es steht Eltern frei, ihre Entscheidung davon abhängig zu machen. Letztlich bleibt die Entscheidung über die Schulform jedoch in ihrer Hand. Wir haben per Gesetz ein durchlässiges Schulsystem.
Weiterreichende Instrumente der Schulbehörde sind zwar geplant, aber noch lange nicht rechtlich wirksam.

Viel Erfolg!

jo perrey

Hallo nochmal,

das Zeugnis, welches ja keine schlechten Noten aufweist, wurde zum Teil unterschrieben. Die schriftliche Empfehlung noch nicht* - und damit auch nicht anerkannt. …
Die Gesamtschule hat sich bei der Anmeldung daran* nicht gestört; deshalb gab ich eine kurze schriftl. Erklärung meiner Sichtweise bei der Lehrerin ab. Jetzt können wir nur noch hoffen …

lg

Aber es bleibt dabei: wenn Sie mit der Empfehlung (bzw. ihrem
Wortlaut) nicht zufrieden sind - und so scheint es - haben Sie
die Möglichkeit des förmlichen Widerspruchs, …

Angelpunkt des Angriffs könnte in Ihrem Falle die Diskrepanz
zwischen den (guten) Noten und dem nicht dazu passenden
ausformulierten Gutachten sein (über Sozialverhalten etc.)
Damit hätten Sie wohl gute Karten, denn es würde sich
argumentieren lassen, daß es sich um einen Formfehler handelt. …

PS.: Dies ist KEINE verbindliche Rechtsauskunft.

  • und damit auch nicht anerkannt. …

sowieso egal …

Die Gesamtschule hat sich bei der Anmeldung daran* nicht
gestört;

die wissen, wie egal das ist.

Jetzt können wir nur noch

hoffen …

Keine Schule (egal, ob Gesamtschule, Realschule oder Gymnmasium) kann verhindern, daß Sie Ihren Nachwuchs dort plazieren. Nicht bei der gegenwärtigen Rechtslage. Die Schule kann sich höchstens damit herausreden, daß sie ausgebucht ist. Was sie nachweisen muß. Und eine Alternative anbieten.

Also ruhig Blut!

jo perrey

PS.: Dies ist KEINE verbindliche Rechtsauskunft.