Hallo zusammen,
kann man eigentlich überprüfen, was genau ein Mitarbeiter während einer bestimmten Zeit am PC gemacht hat? Angenommen, eine Person macht (private) Ausdrucke am firmeneigenen PC (nicht heimlich sondern ganz offiziell während der Arbeitzeit, weil sie annimmt, das sei OK). Die Person weiß auch, dass der Drucker in der Jobliste anzeigt, was gedruckt/kopiert wird. Nun wird der Person aufgrund dessen fristlos gekündigt (während der Elternzeit). Der GF teilt der Person ganz genau mit, wie viele Ausdrucke sie gemacht hat, wie die Datei heißt, das die Daten von einem USB-Stick kamen usw. Das geht doch eigentlich nur, wenn man (ganz bewusst) den PC überprüft. Oder? Ist das zulässig und wird vor Gericht anerkannt? Was ist, wenn sich alle anderen Mitarbeiter ebenfalls mit dem User/Benutzerkennwort der betreffenden Person einloggen können, ohne dass diese darüber informiert war (und so bspw. Zugriff auf Emails und das persönliche Laufwerk haben)? Fällt das nicht unter Datenschutz? Was würde ein Richter dazu sagen?
Gibt es eine Regelung zum privaten Gebrauch des PCs im Betrieb?
Gibt es einen Betriebsrat?
Aus miner Sicht überwiegen die Interessen des Arbeitgebers bei einem Verdacht auf Missbrauch und da hier auch noch ein Vermögensschaden entstanden ist (Auch Papier ist nicht gratis) kann er ziemlich sicher auch ohne vorherige Abmahnung kündigen.
Aber eine um einen Einzefall zu beurteilen reichen die Daten die du vorgegeben hast nicht aus.
Würde mir so etwas vorgeworfen würde ich auf alle Fälle einen entsprechenden Fachanwalt aufsuchen, völlig unabhängig davon ob ich dies getan hätte oder nicht. Die Erstberatung bringt mehr Licht in das ganze und kostet nicht die Welt.
Gruss highQ
Hallo du,
also zum Einen - als Administrator kann ich mit wenigen klicks feststellen, welcher User welches Dokument (Datei) gedruckt hat.
Moderne Durcker (besonders in Netzwerken) dokumentieren dies.
Das Andere wäre die Sache mit dem Passwort und dem Usernamen. Dafür ist der Benutzer einzig uns allein SELBST verantwortlich. D. h. wenn der Benutzer Musterman das Kennwort xyz hat, so ist ER dafür verantwortlich, dass niemand anderes xyz kennt. Deshalb: MAN GIBT KEINE PASSWÖRTER WEITER. Egal ob Urlaub oder sonstwas!!!
Schließlich drückt man ja auch keinem Fremden seine Scheckkarte in die Hand PLUS PIN-Nummer. Wenn doch ist man SELBER schuld.
LG MrMOON
Hallo,
hat denn die in dem Bundesland zuständige Behörde (Bezirksregierung, Gewerbeaufsicht, Amt für Arbeitsschutz) zugestimmt und das auch für einen wichtigen Grund gehalten?
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__18.html
VG
EK
Datenschutzbeauftragter
Hallo,
gibt es einen Datenschutzbeauftragten bzw. muss ein solcher bestellt sein?
http://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutzbeauftragter
Was sagen die betrieblichen Regelungen zur privaten Nutzung?
Ist eine private Nutzung untersagt, muss der Arbeitgeber dieses Verbot auch überwachen.
Gruß
S.J.
Hallo,
ich habe hierzu
Ist eine private Nutzung untersagt, muss der Arbeitgeber dieses Verbot auch überwachen.:
noch eine Frage.
Muss man davon ausgehen, dass ein AG dieses Verbot auch überwacht oder müsste z.B. in einer Betriebsvereinbarung zum Verbot der privaten Nutzung auch stehen, dass der AG das Verbot überwacht?
Also: ist der AG verpflichtet, seine Mitarbeiter (ähnlich wie bei einer Videoüberwachung, soweit ich weiß) darüber zu informieren, dass er die PC-Nutzung überwacht?
Danke für Info,
gruß
ShannonS