Überwachung per Spycam

Ich habe die Vermutung, dass mein Nachbar mir jeden Morgen wenn ich joggen gehe absichtlich Müll vor meine Haustür wirft. Ich habe Ihn bereits darauf angesprochen, doch er hat dies verneint. Es ist echt zum verzweifeln. Ich gehe 5 mal in der Woche Joggen Mo-Fr und an 4von5 Tagen liegt Müll vor meiner Haustür wenn ich zurückkomme. Nun ist es so, dass ich für die 1 Stunde wo ich joggen bin, meine Haustür beobachten bzw. aufnehmen möchte. Ich habe im Internet herumgestöbert und auf www.futurestore3000.com folgendes Angebot gefunden. Meine Frage ist, ob das wohl gut ist. Und wenn Ihr andere Vorschläge habt, teil mir dies bitte mit. Danke

http://www.futurestore3000.com/shop/article_fut-K808…

Hallo,

die Kamera dürfte für den Zweck geeignet sein.

Ich empfehle aber dringend, dass Du Dich zuvor über die Rechtslage informierst. Ob eine Kameraüberwachung in dem Fall überhaupt zulässig ist, lässt sich auf Grund der vorliegenden Infos nicht beurteilen. Grundsätzlich ist es verboten, öffentlich zugängliche Flächen zu überwachen.

Gruß

S.J.

Hallo,

ja da muss man etwas subtiler vorgehen. Verwertbar als Beweis ist das Video auf jedenfall nicht. An der Stelle mal folgende Tipps:

Einen Freund zu sich in die Wohnung einladen, den bei sich übernachten lassen und am nächsten morgen joggen gehen. Dein Freund legt sich auf die Lauer und ertappt den Übeltäter.

Oder

Den Müll nach Indizien durchsuchen, anschreiben usw…

Bei dem Überwachungsding kannst du dir zwar Sicherheit verschaffen wer es ist. Trotzdem musst du auf die Klassische Art nach Beweisen suchen da das Video nicht verwertbar sein wird.

Trotz allem würde ich erstmal das Ordnungsamt informieren das so etwas öfter vorkommt und jenachdem wo du wohnst (Wohnblock, alleinstehendes Haus, etc…) würde ich Ordnungsamt/Polizei und den Hausverwalter informieren.

gruß

Scorp

Hallo,

ja da muss man etwas subtiler vorgehen. Verwertbar als Beweis
ist das Video auf jedenfall nicht
.

das hängt wohl ganz entscheidend davon ab, ob eine Überwachung zulässig ist oder nicht. Selbst bei unzulässiger Videoüberwachung kann eine Aufzeichnung im Ausnahmefall als Beweis zulässig sein.

Das Amtsgericht Zerbst (Sachsen-Anhalt) gab beispielsweise der Räumungsklage eines Vermieters statt, der mittels versteckter Videoaufnahmen einen Mieter des »wilden Urinierens« in den Kellerräumen überführt hatte (Az.: 6 C 614/02).

http://www.heymanns.com/servlet/PB/menu/1219011/inde…

Gruß

S.J.

Keine Regel ohne Ausnahme

Mea Culpa

gruß

Scorp

Die Frage ist, was es für Müll ist :wink:
Lieber, mal eine Ordentliche Kamera aufstellen und dann Filmen.
Dann sieht man ja obs der Nachbar war, oder nicht.
Und wenn ja, würde ich ihn sehr Direkt darauf ansprechen ohne Beleidigend zu sein.
Wenn er nicht Einlenkt, würde ich ihn dann mal Fragen, was ihn dazu bewegt!

Eine Möglichkeit wäre, hier eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zu machen z.b. Wilde Müllkippe, Entsorgung usw

es gibt für alles Möglichkeiten.
Und wenn es Jedesmal, die Gleiche Person ist, würde ich schauen, ob diese Person, es immer zur Selben Zeit tätigt.
Dann kann man auch das ganze mit einen Foto machen :wink:

naja das kann man noch weitermachen xD

hoffe hier in deinen Konflikt helfen zu können

Hallo,

Ich sehe ohne konkrete Beschreibung der Örtlichkeiten seitens des U.P. da eher die 1. Einlassung, die @ S.J. in dieser Diskussion bereits anstieß.

Rechtsgrundlagen könnten da bereits eine Installationsmöglichkeit der Kamera definieren.
Daher sei es in der weiteren Diskussion zunächst untergeordnet, wie gut die Hardware alleinig der Funktion entspräche.

Ohne Rückmeldung des U.P. wäre die Diskussion allerdings hier im Brett sinnlos.

mfg

nutzlos

Ohne Rückmeldung des U.P. (…)

mfg

nutzlos

Kannst du bitte U.P. ausschreiben? :wink:

Hallo,

U.P. = Ursprüngliches Posting … oder die Person, die Urheber der Anfrage ist.

mfg

nutzlos