Überwachung von Mieter durch Detektiv

Hallo an Alle,

mal angenommen eine Hausverwaltung/Eigentümer würde einen Detektiven damit beauftragen Beweismittel über einen Mieter zu sammeln um zu belegen, dass dieser Mieter gar nicht in der Wohnung wohnt, oder sonstige Informationen, die eine Kündigung rechtfertigen.

Würde sich der Auftraggeber strafbar machen? Welche Möglichkeiten hätte er damit sein Anliegen durchzusetzen und

welche Möglichkeiten hätte der Mieter sich dagegen zu wehren.

Vielen Dank
Bastett

Hallo!

mal angenommen eine Hausverwaltung/Eigentümer würde einen
Detektiven damit beauftragen Beweismittel über einen Mieter zu
sammeln um zu belegen, dass dieser Mieter gar nicht in der
Wohnung wohnt

Seit wann ist es Pflicht, in einer Wohnung zu wohnen, die man gemietet hat? Ich verstehe da das anliegen nicht wirklich.

Gruß,

Florian.

Weil der Vermieter kündigen will mit der Begründung, man würde nicht dort wohnen und wegen unzulässiger Untervermietung.

Aber die Frage ging hauptsächlich um die Überwachung durch einen Detektiven, der eben auch an den anderen Wohn/Aufenthaltsorten fotografiert.

Hallo,

Das Beschaffen von Informationen ist nicht strafbar. Auch in Scheidungsprozessen werden oft Detektive beauftragt, die dann z. B. herausfinden, dass die Ex-Frau mit ihrem neuen Freund eine Lebensgemeinschaft begründet hat. Im Arbeitsrecht ist es auch geläufig. Der Arbeitnehmer muss dann sogar die Detektivkosten übernehmen, wenn sich durch die Beobachtung herausgestellt hat, dass er sich z. B. krankschreiben hat lassen wegen schwerem Hüftschaden und in der Zeit seinem Nachbarn bei Bauarbeiten geholfen hat.

Oft ist es der einzige Weg, zu Beweisen zu gelangen. So lange diese Beweise nicht rechtswidrig zustande gekommen sind (z. B. Nötigung) sehe ich kein Problem.

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Wie wehren gegen Detektive?
Hallo,

anscheinend hatte ich die Frage wohl nicht ausreichend formuliert,

Mal angenommen ein Vermieter will unbedingt seine Mieter loswerden und würde zu diesem Zweck Detektive zur Überwachung einsetzen. Wie könne man sich dagegen wehren? Würde sich der Vermieter sich nicht strafbar machen? Wäre das nicht ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Mieters?

Es geht nicht um die Frage ob ein Überwachung zum Ziel führen würde.

Wäre schön, wenn mir jemand eine Antwort geben würde,
Danke
Bastett

Hallo Bastett,

in solchen Fällen findet eine Abwägung statt. Wenn der Vermieter zum Beispiel nur mit heimlich installierten Kameras feststellen kann, wer ständig in seinen Keller pinkelt, dann gelten die Aufzeichnungen vor Gericht als zulässiges Beweismittel. Der Mieter kann sich also nicht mehr auf Verletzung seines Persönlichkeitsrechts berufen.

Ebenso in Scheidungsprozessen. Würde man hier keine Fotos oder dergleichen zulassen, hätte die Gegenpartei keine Möglichkeit, ihre Behauptungen zu untermauern.

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Danke dir für deine Antworten, Bitter Moon