Hallo an Alle,
mal angenommen eine Hausverwaltung/Eigentümer würde einen Detektiven damit beauftragen Beweismittel über einen Mieter zu sammeln um zu belegen, dass dieser Mieter gar nicht in der Wohnung wohnt, oder sonstige Informationen, die eine Kündigung rechtfertigen.
Würde sich der Auftraggeber strafbar machen? Welche Möglichkeiten hätte er damit sein Anliegen durchzusetzen und
welche Möglichkeiten hätte der Mieter sich dagegen zu wehren.
Vielen Dank
Bastett