Überwachungskamera am Arbeitsplatz

Liebe/-r Experte/-in,
guten Tag, ich kam heut aus dem Urlaub, war 3 Wochen verreist. Meinem Arbeitsplatz gegenüber, auf dem Schrank, steht neu eingerichtet eine Kamera, die auf meinen Arbeitplatz - eben auf mich gerichtet ist. Ich war gelähmt. Diese Kamera filmt micht nun während der gesamten Arbeitszeit. Bisher war in unserem Büro alles bestens. Unser Chef ist zwar sehr sehr engangiert, Mitarbeiter zu kontrollieren, jedoch dies? … mir kamen vor Wut die Tränen. Meine Kollegin (Tochter des Chefs) meinte, dass dies wohl schon vor langer Zeit angekündigt wurde. Meine 2. Kollegin (wir sind nur 3 Mitarbeiter) war ebenso erschrocken. Es wurde nie - nicht mal ansatzweise, davon gesprochen.
Im 2. Büro wird diese Woche eine weitere Kamera aufgestellt. Ich kann hier keinen klaren Gedanken fassen, noch weniger meiner Arbeit nachgehen. Wir arbeiten in einem Maklerbüro, im Angestelltenverhältnis, sehr erfolgreich und bisher problemlos. Was kann ich tun? Darf unser Arbeitgeber dies tun? Kann ich gekündigt werden, wenn ich diese Kamera nicht akzeptiere? Schließlich essen wir hier, ggfs. ziehen wir uns auch um, wir telefonieren …
Gibt es am Arbeitplatz auch eine Privatspäre?
Vielen Dank im Voraus! Sybille Heinrich

Ich gehe davon aus, daß kein Betriebsrat existiert.
Der wäre zuständig, da eine permanente Kameraüberwachung zustimmungspflichtig ist.
Hier empfehle ich, schriftlich der Kameraüberwachung zu widersprechen und zu verlangen, daß die Kamera entweder ganz entfernt wird oder so aufgestellt wird, daß der Arbeitsplatz nicht einsehbar ist.
Sollte dies den Arbeitgeber nicht überzeugen, dann zur zuständigen Gewerkschaft (Verdi?) gehen und ggf. Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Deine Wut ist nicht nur verständlich, sie ist auch begründet. Der Arbeitgeber darf dich video-überwachen, wenn u. A. „der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht“ (Bundesarbeitsgericht, 2003). „Eine Videoüberwachung, mit der der Arbeitgeber ganz allgemein kontrollieren will, ob die Arbeitnehmer sich ordnungsgemäß verhalten und die gewünschte Leistung erbringen, ist in jedem Fall unzulässig. Die betroffenen Arbeitnehmer können sich einer derartigen Überwachung durch Arbeitsverweigerung entziehen.“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerdatenschutz).

Soweit die Rechtslage. Du handelst danach nicht rechtswidrig - und behältst deinen Anspruch auf Vergütung -, wenn du dich weigerst, unter derartigen Bedingungen zu arbeiten.

Du fragst: „Kann ich gekündigt werden, …?“ Die Antwort lautet leider: Ja. Niemand hindert deinen Arbeitgeber daran, dich zu kündigen. Du müsstest dich dann dagegen wehren, insbesondere durch eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen, und das Arbeitsgericht würde wohl feststellen, dass die Kündigung rechtsunwirksam ist, weil sie „sozial ungerechtfertigt“ ist. Das Problem könnte dann aber sein, dass der Richter feststellt, dass eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist und dann den Arbeitgeber zwar zur Zahlung einer ordentlichen Abfindung verurteilt, aber dennoch das Arbeitsverhältnis auflöst. (Ich nehme im Übrigen an, dass es keinen Betriebsrat in deinem Betrieb gibt. Andernfalls wäre er natürlich der erste Anlaufpunkt für dich.)

Meine Empfehlung: Rede mit dem Arbeitgeber! Wenn das schwierig ist oder durch das Verhalten des Arbeitgebers wird, hole dir Unterstützung durch eine Kollegin oder einen Vertreter deiner Gewerkschaft (falls du Mitglied bist). Aber wenn der Arbeitgeber bei seiner Meinung bleibt, wirst du um eine rechtliche Auseinandersetzung nicht herumkommen und einen Anwalt einschalten müssen.

Hallo Sybille,

ich bin echt entsetzt! Wie pervers ist das denn.
Ich denke ein gutes Arbeitsklima kann nur entstehen,
wenn es heißt Vertrauen gegen Vertrauen.

Ich bin zwar kein Rechtsanwalt oder dergleichen, aber
mein Verstand sagt mir, daß das in einem freien, demokratischen Land nicht gehen kann. Ob ange-kündigt,oder nicht.

Zur Sicherheit hab ich mal gegooglt und diese beiden Links gefunden. Für mich ergibt sich daraus nicht nur, daß Ihr Chef das nicht darf, sondern sich sogar strafbar macht. Im übrigen finde ich es menschenver-achtend. Ich hoffe, daß Sie und Ihre Kolleginnen Ihren Chef überzeugen können, daß sowas nicht geht.

http://www.bfdi.bund.de/DE/GesetzeUndRechtsprechung/…

http://www.dtb-kassel.de/publikationen/Videoueberwac…

Ich wünsche Ihne viel Erfolg.

Viele Grüße
Karin

Meinem Arbeitsplatz gegenüber, auf dem Schrank, steht neu
eingerichtet eine Kamera, die auf meinen Arbeitplatz - eben
auf mich gerichtet ist. Ich war gelähmt. Diese Kamera filmt
mich

Meine Kollegin (Tochter des Chefs)

meinte, dass dies wohl schon vor langer Zeit angekündigt
wurde. Meine 2. Kollegin (wir sind nur 3 Mitarbeiter) war
ebenso erschrocken. Es wurde nie - nicht mal ansatzweise,
davon gesprochen.
Im 2. Büro wird diese Woche eine weitere Kamera aufgestellt.
Ich kann hier keinen klaren Gedanken fassen, noch weniger
meiner Arbeit nachgehen. Wir arbeiten in einem Maklerbüro, im
Angestelltenverhältnis, sehr erfolgreich und bisher
problemlos.

Was kann ich tun? Darf unser Arbeitgeber dies tun?

Kann ich gekündigt werden, wenn ich diese Kamera nicht
akzeptiere?

  1. die laufende Überwachung ist ohne Zustimmung unzulässig
  2. die Bänder müssten sofort gelöscht werden
  3. Tonaufnahmen sind unzulässig, da sie Teile von Telefonaten oder sonst das privat gesprochene Wort erfassen könnten
  4. eine Kündigung bei Ablehnung der Überwachung wäre mE ein Verstoß gegen das Massregelverbot und unzulässig acuh wenn das KSchG in diesem Betrieb nicht gilt.
    Es handelt sich um Verstöße gegen das BDSG, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, ggfs um Verstoß gegen das Telefongeheimnis

Versuchen Sie das zunächst im vernünftigen Gespräch zu regeln.
Frage an den AG
wozu und was wird aufgezeichnet
wo und wielange wird aufbewahrt
wer und warum hört und sieht die Bänder
Wenn die Kamera nur nachts wegen Diebstahl läuft, spricht ja nichts dagegen.

>Beste Grüße, alles Gute

Guten Tag,
meiner Ansicht nach, ist diese Form der Mitarbeiterüberwachung verboten. Sollen ggf. Kundenkontakte (dann mit Zustimmung der Kunden) dokumentiert werden oder gab es Verstöße, bzw. begründeten Verdacht auf Verstöße?
Es handelt sich vermutlich um einen Verstoß gegen den Datenschutz. Ich empfehle eine Beratung durch einen Rechtspfleger (zB Anruf bei einem Arbeitsgericht).

Viel Erfolg!

Liebe Sibylle,

zunächst einmal ein kleiner Hinweis zu Ihrer eigenen Sicherheit: Sie sollten in keinem Falle Ihren vollen Namen im Internet weitergeben - Sie wissen nie, wer am anderen Ende sitzt. Bei wer-Weiss-Was kann man die Fragen für die Suche freigeben, was dazu führen würde, dass Ihr Chef beim nächsten Googel-Ausflug über Ihre Anfrage stolpern könnte. Wäre peinlich. Insofern werde ich die Antwort jedenfalls nicht freigeben.

Ihre Frage hat zwei Seiten. Zunächst die rechtliche Seite. Da verweise ich auf die recht gute Antwort auf eine ähnliche Anfrage des DGB-Rechtschutzes:

"Darf ich am Arbeitsplatz per Video überwacht werden?

Nein, nicht dauerhaft. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt schon 2004 entschieden. Eine dauerhafte, verdachtsunabhängige Videoüberwachung ist unverhältnismäßig und verstößt gegen die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer (Az. 1 ABR 21/03). Allerdings darf eine zweckgebundene Videoüberwachung durchgeführt werden, etwa zum Schutz vor Ladendiebstählen, zur Absicherung von Gefahrenstellen oder als Vorkehrung gegen Einbrüche. Wenn Arbeitnehmer dann durch den überwachten Bereich laufen, dürfen auch sie aufgezeichnet werden. Der Zweck der Videoüberwachung darf aber nicht sein, Mitarbeiter ohne konkreten Verdacht dauerhaft zu überwachen. Natürlich muss der Intimbereich – Toiletten, Duschen, Umkleideräume – von solchen Videoüberwachungen frei bleiben.

Die Arbeitsgerichtsbarkeit hat folgende Grundsätze einer Videoüberwachung entwickelt: Um nicht gegen die Reche der Arbeitnehmer zu verstoßen,

  • muss der Videoüberwachung ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers zugrunde liegen, etwa der Schutz vor dem Verlust von Firmeneigentum durch Diebstahl. Dies muss der Arbeitgeber aber vor Beginn der Überwachung durch konkrete Anhaltspunkte und Verdachtsmomente belegt haben. Eine vage Vermutung reicht nicht aus;

  • muss die Überwachung grundsätzlich mittels einer sichtbaren Anlage durchgeführt werden. Die Belegschaft muss vor der Überwachung informiert werden. Eine „verdeckte“ Kamera ist nur ausnahmsweise rechtens, wenn dies die einzige Möglichkeit darstellt, das berechtigte schutzwürdige Interesse des Arbeitgebers zu wahren;

  • muss der Arbeitgeber das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beachtet haben. Allerdings: Auch wenn der Betriebsrat zugestimmt hat, wird eine unzulässige Überwachung dadurch nicht legitimiert.

Soweit der DGB.
Sie sehen: Wahrscheinlich ist die Kamera-Überwachung bei Ihnen nicht zulässig. Problem wird sein, dass es eben gerade keinen Betriebsrat geben wird, de risch stellvertretend um die Sache kümmert.

Sie werden also gezwungen sein, das selbst in die Hand zu nehmen. Am besten ist, Sie sprechen zunächst einmal ganz ungezwungen mit dem Chef darüber, wie so eine Kamera bei Ihnen ankommt (nämlich als Überwachung ihrer Person). Vielleicht hat er eine gute Erklärung, warum eine Kameraaufzeichnung nötig ist. Dann sollten Sie gemeinsam Lösugnen finden, die beiden Seiten gerecht werden (die Kamera kann woanders hin zeigen, nur zu bestimmten Zeiten laufen etc.).
Sollte das nicht fruchten, dann werden Sie gezwungen sein, entweder die rechtswidrige Überwachung zu akzeptieren, oder auf eigene Faust (eventuell in Absprache mit Kollegen) dagegen rechtlich vorzugehen.

Ich hoffe, damit geholfen zu haben.

Sollten Sie weitere Fragen haben, jederzeit gerne.

Herzliche Grüße,

picard66

Hallo Sybille

leider wg Urlaub etwas verspätete Antwort.
Meiner Meinung geht diese Überwachung garnicht!!
Als erste Massnahme würde ich den Vorgesetzen auffordern die Kamera abzubauen, da du sonst ihn verklagen würdest. Reagiert er nicht würde ich etwas über die Kamera hängen (Tuch) und mir einen Arbeitsrechtsanwalt suchen. Ein einziger Brief des Anwaltes würde dem Spiel ein Ende bereiten.
Allerdings kostet der Geld, wenn man keinen Rechtsschutz hat.
Gruss
Helmut