Überwachungskamera im PKW

Hallo,

nach langer Fahrt über Landstraßen in Italien, Österreich und Deutschland wuchs in mir der Wunsch nach einer Kamera, die das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer aufzeichnen kann.

Mittlerweile habe ich mich wieder abgeregt, bin erstaunlicher Weise heile zu Hause angekommen und habe den Wunsch ad acta gelegt.

Interessieren würde mich:
Wäre eine solche Kamera überhaupt in der Lage, gerichtsverwertbare Beweise zu liefern?
Ich meine nicht technisch, sondern juristisch.

Schließlich überwachte man doch ohne konkreten Verdacht öffentlichen Verkehrsraum.
Wie sähe es aus, wenn ein Speicher immer nur die letzte Minute aufzeichnen würde und man das automatische Überschreiben gezielt durch Tastendruck nach z.B. einem Unfall deaktivieren müsste?

Wie sähe es aus, wenn man die Aufzeichnung gezielt starten müsste?

ich meine mich daran erinnern zu können, das solche aufzeichnungen nur gerichtsverwertbar sind, wenn sie durch zufall entstanden sind und ohne absicht für gerichtszwecken angefertigt worden zu sein.

hauptamnn

Hallo,

das ist bereits in Taxis und bei Post/Kurierdiensten eine übliche Praxis.
Die entsprechenden Geräte zeichnen permanent über einen bestimmten Zeitraum auf und überschreiben nach diesem dann die älteste Aufzeichnung sofern man nicht Warnblinker (Oder bei Taxis den Überfall-Knopf) betätigt.

Um innerhalb der Firma dafür zu sorgen, dass vernünftiger gefahren wird, ist das sicher hilfreich.
Ich frage mich halt, ob eine solche Aufzeichnung wohl im Falle eines Unfalls als Beweis taugen würde - oder ob man die Aufzeichnung nicht als Beweis verwerten dürfte, eben weil es eine Videoüberwachung öffentlichen Raums ist, die ja so erstmal unzulässig ist.

Hallo

Ich frage mich halt, ob eine solche Aufzeichnung wohl im Falle
eines Unfalls als Beweis taugen würde

In Deutschland sind grundsätzlich auch rechtswidrig erlangte Beweise zulässig. Die Zulassung liegt in der Entscheidung des Richters.

MfG Frank Müller

Hallo,

In Deutschland sind grundsätzlich auch rechtswidrig erlangte
Beweise zulässig. Die Zulassung liegt in der Entscheidung des
Richters.

na ganz so einfach ist es nicht.

http://anwalt-abc.de/artikel/2006/03/07/videoaufnahm…
http://www.jurpc.de/rechtspr/20030141.htm

Ich würde eher sagen, dass es grundsätzlich unzulässig ist und ggf. im Einzelfall für zulässig erklärt wird.

Gruß

S.J.

Hallo,

die zählen auch vor Gericht…
die von mir genannten Unternehmen haben diese Kameras gerade aus Beweissicherungs-Gründen eingebaut.
Eine dauerhafte Aufzeichnung erfolgt schließlich nur im Schadensfalle und in einem solchen hat man ja auch schon früher das Recht gehabt, die Unfallstelle fotografisch aufzunehmen.