Überwachungskamera oder nicht?

Hallo zusammen,

ich habe heute in einem Supermarkt, als ich an der Kasse stand unterhalb des Laufbandes ein kleines Fenster gesehen, welches ich noch nie zuvor gesehen habe.

Klar fragte ich gleich mal die Verkäuferin, was denn das sei.

Sie meinte es sei ein Sensor. Aber als ich dann nachfragte, was denn dieser Sensor messen soll, sagte Sie dann, dass es sich hier um eine Kamera handle, mit welcher sie überwachen kann, ob nicht unten im Einkaufswagen liegen kann.

Handelt es sich hier jetzt um eine Überwachunskamera oder nicht?

Klar, wenn sich hier jetzt nicht direkt jemand davor hinlegen sollte, kann man nur die Beine eines Kunden sehen. Aber wenn Kleinkinder vorbei gehen, dann besteht ja schon die Möglichkeit, dass es gesehen wird.

Bitte versteht mich jetzt nicht falsch. Ich möchte hier nicht jemanden an den Pranger stellen, aber interessieren würde es mich trotzdem, ob diese Kamera unter dem Begriff „Überwachungskamera“ fallen würde.

Für eure Beiträge bedanke ich mich im Voraus.

Bis bald,

Tobias

Moin,

ich habe heute in einem Supermarkt, als ich an der Kasse stand
unterhalb des Laufbandes ein kleines Fenster gesehen, welches
ich noch nie zuvor gesehen habe.

kann das der Scanner des Barcodelesers gewesen sein?
So was wie das hier http://www.aisci.de/produkte/barcode-scanner/station…

Gandalf

Bitte versteht mich jetzt nicht falsch. Ich möchte hier nicht
jemanden an den Pranger stellen, aber interessieren würde es
mich trotzdem, ob diese Kamera unter dem Begriff
„Überwachungskamera“ fallen würde.

Solange im Laden deutliche Hinweise auf Kameraüberwachung zu finden sind, was eigentlich Usus ist, wäre die Begrifflichkeit egal. Es wäre zulässig.

Hallo und Vielen Dank für eure Antworten.

Eben nicht! Ich fand nirgends eine Kennzeichnung, dass das Geschäft „videoüberwacht“ ist. Deswegen ja die Frage, ob es sich hier um eine Überwachungskamera handelt oder nicht.

Nein, es ist definitiv kein Barcodescanner! Sonst hätte ja die Verkäuferin nicht gesagt, dass sie das Bild des unteren Bereiches des Einkaufswagen damit auf ihrem Display sehen kann.

Bis bald,

Tobias

Eben nicht! Ich fand nirgends eine Kennzeichnung, dass das
Geschäft „videoüberwacht“ ist. Deswegen ja die Frage, ob es
sich hier um eine Überwachungskamera handelt oder nicht.

Videoüberwachung unterliegt strengen Anforderungen und MUSS deutlich gekennzeichnet sein.

http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__6b.html

Ganz sicher befinden sich neben dieser Kamera noch weitere Kameras im Laden.

Entweder mal den Filialleiter darauf ansprechen oder dem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten melden.

Siehe auch https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/submenu_…

Da heißt es u.a.

Die Videoüberwachung und die da für verantwortliche Stelle sind gem. § 6b Abs. 2 BDSG durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen. Der Hinweis ist deutlich sichtbar anzubringen. Er muss vor Betreten des überwachten Bereiches problemlos wahrnehmbar sein, damit die freie Entscheidung für oder gegen das Betreten möglich ist. Ob etwa ein Schild mit dem Text: „Achtung, hier Videoüberwachung“ oder ein eindeutiges Kamerasymbol gewählt wird, bleibt freigestellt.

Hi,

meinst du so etwas:
http://www.google.de/imgres?imgurl=http%3A%2F%2Fwww…
http://www.google.de/imgres?imgurl=http%3A%2F%2Fwww…

so kenne ich das. Damit wird geprüft ob und was im „Keller“ des Einkaufswagens liegt.

Gruss,
Little.