Überwachungswanzen Eigentum

Hallo allemiteinander, hier sind ein paar Fragen zum Umgang mit Überwachungs-Accessoires:

Frage 1:
Wenn jemand Geräte zur Überwachung in seinem Haus Findet, Mikrofone z.B oder Videokameras, was kann er damit machen? Darf er* sie zum Beispiel kaputt hauen oder damit seine eigenen Filme drehen. Und wie ist es, wenn jemand, z.B die Polizei Ansprüche auf diese Geräte erhebt. Muss er sie dann wieder rausrücken bzw. falls er sie zerstört hat die entstandenen Kosten ersetzen? Oder muss man da vielleicht unterscheiden, hat z.B ein voyeuristischer Duschenfilmer weniger Ansprüche auf seine Geräte als etwa ermittelnde Behörden?

Frage 2:
Analog aber mit Software. Wenn jemand Überwachungssoftware auf seinen Computer aufgespielt bekommt, darf er z.B den Code auslesen, werwerten, oder gewerblich nutzen, oder sich Kopien von besagter Software machen etc?

Wenn die Überwachungssoftware von den Behörden kommt, darf man sie dann überhaupt löschen oder ist dass nicht gestattet?

Gruß und Kuss Zera.

*Gemeint ist eine hypothetische Person, die durchaus auch eine Frau sein kann, „er“ wurde lediglich aus stilistischen mitteln gewählt.

Hallo !

Wie sollte denn ein Überwachungsopfer unterscheiden,ob sich zufällig gefundene „Wanzen“ womöglich rechtlich abgesichert dort befinden,also von staatlichen Stellen mit richterlicher Genehmigung dort platziert wurden ? Private Wanzen zerstören,amtliche nicht ?
Wie prüfen ?

Das wäre unzumutbar. Man sollte aber die Polizei benachrichtigen,denn hier liegt ja sehr wahrscheinlich eine Straftat vor. Die würden die Geräte ja schon aus kriminalistischer Sicht mitnehmen als Beweisstücke und Spurenträger.

Das möchte ich mal sehen,mit welcher Rechtsgrundlage die Behörde dann die zerstörten/entsorgten Geräte bezahlt haben will?

MfG
duck313

Hallo,

der Betrieb der genannten Geräte stellt, wenn dem (im Fall der Wanze) nicht eine richterliche Anordnung zugrunde liegt (und warum sollte das der Fall sein?), eine Straftat und somit einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf die Bewohner dar. Die Zerstörung dieser Geräte ist für den Normalbürger ein zur umgehenden Abwehr dieses Angriffs erforderliches Mittel, fällt daher unter das Notwehrprivileg, bleibt daher straffrei und führt auch zu keiner Schadenersatzpflicht. Die Strafbarkeit der Verwanzung bleibt selbstverständlich trotzdem bestehen.

Gruß
smalbop

Hallo,
letztendlich würde das irgendwie darauf hinauslaufen, daß man weder seine Wohnung renovieren noch seinen Computer (technisch) reinigen darf oder beim Computer die Festplatte formatieren, weil man etwa ein neues Betriebssystem installieren will.
Viel interessanter ist es aber, wenn man schon darum weiß, die Spione an der Nase rumzuführen (beim Wc/Bad etwa „zufällig“ immer, wenn man drin ist ein Kleidungsstück passend aufhängen).

Cu Rene