Ueberwegerecht Winterdienst

Ich habe ein „Hinter-Grundstueck“ dass heisst, ich muss ueber die Einfahrt des vorliegenden Grundstueck eigentuemers fahren um auf mein Grundstueck zu gelangen, bzw. dieses zu verlassen. (Mit Pkw oder zu Fuss)
Der Grundstueckseigentuemer, er besteht darauf und droht auch bei nur kurzzeitig stehenden Fahrzeugen mit anwaltwaltlichen Schritten. Allerdings unternimmt er nichts um z.B. im Winter den Schnee oder das Eis zu beseitigen, d.h. ich muss, um den Weg gefahrlos ueberqueren zu koennen staendig hier raeumen und streuen obwohl es nicht mein Grundstueck ist. Hierzu kommt, das der Grundstuecksbesitzer ganztaegig im Hause ist und das Haus in einen immer schlechteren Zustand verfaellt,und durch die defekten Regenrinnen bei Tauwetter sich immer wieder kaum zu entfernende Eisplatten bilden.Post und Zeitungszusteller haben mir schon mit keiner Zustellung gedroht.
Der Grundstuecksbesitzer ist auf dieses Thema nicht ansprechbar.
Das Ueberwegungsrecht ist im Grundbuch eingetragen, was kann ich hier unternehmen ?
Danke fuer jede Antwort.

Hallo Herr Kroll,

der Eigentümer des vorne liegenden Grundstücks ist zum Räumen von Schnee und Eis verpflichtet. Bei gemeinsamer Nutzung ist denke ich ein gemeinsames Räumen für beide Interessant. Aus dem im Grundbuch eingetragene Nutzungs / Wegerecht ergeben sich gegenseitige Recht und Pflichten. Sollte sich eine der Parteien hier nicht daran hält, bleibt oft nur der Rechtsweg. Dieses Thema ist eher etwas für einen Rechtsanwalt da es sehr komplex ist. Sollte der Eigentümer seiner Räum und Streupflicht nicht nachkommen haben Sie jederzeit die Möglichkeit das zuständige Ordnungsamt zu informieren. Wenn Sie hier Ihre Situation schildern werden Sie sicherlich auch Unterstützung in Sachen freier Wege erhalten. Um sich für einen eventuellen Rechtsstreit zu rüsten ist es äußerst Wichtig auf den Misstand schriftlich, und wenn möglich per Einschreiben aufmerksam zu machen und Deutliche Fristen zu setzen.
Detailierte und verbindliche Auskünfte wird Ihnen jedoch nur ein Anwalt geben können.
Ich hoffe das Ihnen diese Informationen ein wenig auf Ihrem Weg helfen können. Viel Erfolg und frohes Neues.

Patrick Burmann

Das sieht gar nicht so schlecht für Dich aus, allerdings wirst Du anwaltliche Hilfe benötigen, da der Herr ja nicht ansprechbar ist…