Überwegerecht zu einem Feld

Hallo! Ich habe gehört, dass es so etwas wie ein Überwegerecht gibt. Wenn es nun so ist,dass man ein Grundstück mit Haus darauf kauft und über die Einfahrt dazu ein bauer sein Feld erreicht, könnte  man dieses Überwegerecht löschen?

Hallo,

Ich habe gehört,

Man hört viel …

dass es so etwas wie ein Überwegerecht
gibt.

„Überwegerecht“ hab ich noch nie gehört.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_(Sachenrecht)
http://de.wikipedia.org/wiki/Notwegerecht

Wenn es nun so ist,dass man ein Grundstück mit Haus
darauf kauft und über die Einfahrt dazu ein bauer sein Feld
erreicht, könnte  man dieses Überwegerecht löschen?

Ehrlich gesagt, ich verstehe es nicht.

Da braucht ein Bauer eine Einfahrt zu seinem Feld. Dazu muß er über einanderes Grundstück fahren. Und dazu hat er ein Wegerecht.

Hab ich das richtig verstanden?

Und wenn jetzt das Grundstück, das überfahren werden muss, bebaut wird, dann erlischt das Recht? Wie kommt der Bauer nun auf sein Feld?

Kannst Du bitte versuchen, es nochmal zu erklären. (Dir ist genau klar, was Du ausdrücken möchtest, aber Andere müsses es auch verstehen können.)

Gruß
Jörg Zabel

Also noch einmal:

Es wird ein Haus gekauft. Zu diesem Haus führt eine Einfahrt. Über diese Einfahrt muss ein Bauer zu einem Feld, welches hinter dem Haus liegt. Er hat ein so genanntes Überwege- oder Wegerecht, welches ihn berechtigt diesen Weg zu benutzen wann immer er zu seinem Feld möchte. D.H er nuzt quasi die Einfahrt zu Wohnhaus mit seinem Trecker um zu seinem Feld zu gelangen.

Hallo,

Es wird ein Haus gekauft. Zu diesem Haus führt eine Einfahrt.
Über diese Einfahrt muss ein Bauer zu einem Feld, welches
hinter dem Haus liegt. Er hat ein so genanntes Überwege- oder
Wegerecht, welches ihn berechtigt diesen Weg zu benutzen wann
immer er zu seinem Feld möchte. D.H er nuzt quasi die Einfahrt
zu Wohnhaus mit seinem Trecker um zu seinem Feld zu gelangen.

Alles klar.
Erstmal hat er das Recht. Warum soll es ihm jetzt genommen werden?
Auf der anderen Seite hat man die Belastung „mitgekauft“. Dazu sollte irgendwas im Kaufvertrag stehen, zumindestens sowas wie „Rechte und Pflichten werden übernommen“.

Zusatzfragen:
Wo ist das Recht gesichert? Im Grundbuch?
Gib es andere Zuwegungen zu dem Feld?

Warum soll eine bisher bestehende Regleung geändert werden?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo CTS,

Hallo! Ich habe gehört, dass es so etwas wie ein Überwegerecht
gibt. Wenn es nun so ist,dass man ein Grundstück mit Haus
darauf kauft und über die Einfahrt dazu ein bauer sein Feld
erreicht, könnte  man dieses Überwegerecht löschen?

höchstwahrscheinlich ist hier eine Grunddienstbarkeit in Form eines Geh- und Fahrrechts im Grundbuch eingetragen, welches kaum, es sei denn der Berechtigte stimmt einer Änderung zu, zu widerrufen ist.

Dies sollte aber im Kaufvertrag vermerkt sein und im Grundbuch eingetragen.

Gruß

BHShuber