ich bin im Besitz einer Immobilie und das direkte Nachbargrundstück hat ein Überwegungsrecht für mich eingetragen. Dieses Beinhaltet die Überwegung der Zufahrt zu meinem Hof und Garage. Die Zufahrt ist zwischen meinem Haus und der Garage des Nachbarhauses. Dieses kam zu Stande als 1967 der Vorbesitzer meines Hauses einen Anbau gebaut hat. Die Einfahrt gehört jetzt zum Teil mir und dem Besitzer des Nachbarhauses. Der Mieter dieses Hauses stellt jetzt dauerhaft sein Auto davor und läßt mir gerade mal so viel Platz zum durch gehen, obwohl ich meine Garage auf dem Hinterhof habe. Der Mieter hat sich mit mir aus nicht erkenntlichen Gründen irgendwann zerstritten und läßt nicht mit sich reden und will mich offensichtlich damit provozieren. Was raten sie mir und was kann ich da machen. Der Besitzer wohnt auch nur ein Haus weiter und ist gut Freund mit dem Mieter.
es handelt sich hier zwar nicht um mein Fachgebiet, jedoch kann ich folgendes dazu schreiben.
Wenn das Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist, stellt es sich so dar, dass es sich hier schlicht um eine Einfahrt handelt, die von einem nicht netten Nachbarn ständig zugeparkt wird.
Ein Schild -Zufahrt freihalten…-, sagt dann auch gleich etwas über die mögliche Vorgehensweise.
Sollte der Miteigentümer des Weges hier etwas dagegen haben, kann unter Umständen auch mit Genehmigung der Stadt/Gemeinde ein Schild an der Straße angebracht werden. (Kostet aber)
Eine Ersetzung einer verweigerten Zustimmung des Miteigentümers, im Klagewege, durch das Gericht, ist ebenfalls denkbar.
Hallo DC74,
an Ihrer Stelle würde ich, wenn ein vernünftiges Gespräch ausgeschlossen ist, jedes Mal, wenn der Mieter die Ausfahrt blockiert, die Polizei einschalten. Hierbei gibt es zwei Fallvarianten. Sie stehen in der Garage und wollen rausfahren: Dann kommt die Polizei raus und wird, wenn sie den Mieter nicht erreicht, den Wagen auf Kosten des Mieters abschleppen lassen.
Wenn Sie aber auf der Straße sind und in die Garage (Einfahrt) fahren wollen, dann können Sie den Mieter nur anzeigen. Dann bekommt dieser ein Verwarngeld.
Ich denke, dass er das Zuparken irgendwann lassen wird, wenn er genug bezahlt hat.
Viele Grüße