Überweisst AA/Arge

auch auf ein Konto z.Bsp. Österreich oder Schweiz??

Danke schon mal

LG
Mikesch

Hallo Mikesch!

auch auf ein Konto z.Bsp. Österreich oder Schweiz??

Frag doch mal nach. Das Sozialamt hat ja auch ins Ausland (Florida, Mallorca, …) Geld überwiesen. Fraglich ist mir nur, ob man im Ausland Anspruch auf Leistungen des AA hat - oder geht es nur um das ausl. Konto?
Gerecht fänd ich es, wenn ggf. erhöhte Gebühren - in die Schweiz (???) - durch den Betroffenen gezahlt werden müssen.

Gruß
Molika

Hallo

geht nur um die Kohle/Konto um evtl. diversen Unannehmlichkeiten vorzubeugen, Österreich ist doch mittlerweile EU Inland und eine überweisung darf nicht mehr kosten, wie im Inland.

LG
Mikesch

Hatten wir hier nicht paar Fachleute aus der Ecke?

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Gerecht fänd ich es, wenn ggf. erhöhte Gebühren - in die
Schweiz (???) - durch den Betroffenen gezahlt werden müssen.

Österreich ist doch mittlerweile EU Inland und eine überweisung darf nicht mehr kosten, wie im Inland.

  1. Habe Schweiz geschrieben - die zählt ja meines Wissens nicht zur EU. Die Fragezeichen hab ich gesetzt, weil ich vermute, dass es höhere Überweisungsgebühren gibt.
  2. Österreich gehört seit mittlerweilen 10 Jahren dazu.

Nochmal zur Frage:
Wenn jemand just-for-fun sein Geld in die Schweiz überwiesen haben möchte, muss er halt damit rechnen, dass er zusätzliche Gebühren zahlen muss - nach Österreich etc. anscheinend auch.

Hatten wir hier nicht paar Fachleute aus der Ecke?

Bin nicht Fachfrau - aber manchmal hilft das Internet auch in solchen Angelegenheiten ein bisschen weiter:

http://www.arbeitsagentur.de

Zwar nicht konkret ALG II, aber ALG, ALH, UG - demnach dürfte es für alle Leistungen der Arbeitsagentur gelten.

Bezieht sich auf ALG + ALH (Stand 10/2004)
Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe erhalten Sie nur dann kostenfrei, wenn Sie die Geldleistungen auf Ihr Konto bei einem Geldinstitut in der Bundesrepublik Deutschland überweisen lassen. Sie müssen selbst Kontoinhaber oder – bei einem gemeinsamen Konto – zumindest Mitinhaber sein. Haben Sie kein Konto bei einem inländischen Geldinstitut, wird Ihnen die Geldleistung durch eine „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ übermittelt. Die „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ können Sie innerhalb eines Monats bei Ihrem Geldinstitut zur Gutschrift einreichen oder sich (oder einer von Ihnen beauftragten Person) den Betrag bei jeder Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank bar auszahlen lassen. Dadurch entstehen jedoch pauschale Kosten von 2,10 EUR, die gleich von der zustehenden Leistung abgezogen werden. Zusätzlich werden bei einer Barauszahlung noch folgende Auszahlungsgebühren einbehalten:

Zahlungsbetrag Gebühr

bis 50,– EUR 3,50 EUR

von 50,– EUR bis 250,– EUR 4,00 EUR

von 250,– EUR bis 500,– EUR 5,00 EUR

von 500,– EUR bis 1.000,– EUR 6,00 EUR

von 1.000,– EUR bis 1.500,– EUR 7,50 EUR

Bezieht sich auf Unterhaltsgeld:
Lassen Sie sich die Leistung nicht auf ein inländisches Konto bei einem Geldinstitut überweisen, werden Ihnen die fälligen Beträge durch die Post unter Abzug der dadurch verursachten Kosten ausgezahlt, sofern Sie nicht nachweisen, dass Ihnen die Einrichtung eines Kontos ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist.