ich hatte gestern langeweile und Dachte mir,geh mal zum
Haus-Arzt
und hol dir mal einen Überweisungsschein zum Zahnarzt.
der Zahnarzt gehört zu einer anderen sog. „Behandlungsklasse“, deshalbe keine Überweisung und Du mußt die 10 Euronen also notgedrungen zahlen:
Es folgende „Behandlungsklassen“:
niedergelassene Ärzte
Zahnärzte
Notdienste
Überweisungen von Ärzten zu Zahnärzten und umgekehrt von Zahnärzten zu Ärzten überkreuzen die „Behandlungsklassen“; also muss die Praxisgebühr erneut bezahlt werden. Eine erneute Zahlung innerhalb eines Quartals ergibt sich auch dann, wenn Patienten einen Facharzt ohne Überweisungsschein aufsuchen.
es gibt eine geringe Chance, dass man nur einmal Praxisgebühr zahlen muss, ich hab das schonmal geschafft, wenn auch zufällig.
Nämlich in dem mich der Zahnarzt zum Kieferchirurg überwiesen hat und der wiederum kann auch zu anderen Ärzten überweisen…
Aber ohne medizinische Begründung kriegt man selten eine Überweisung zum Kieferchirurgen
wenn Du im Rahmen einer Routineuntersuchung zum Zahnarzt gehst, fällt die Praxisgebühr m. W. nicht an - wird allerdings tatsächlich was an Deinen Zähnen gemacht, musst Du die 10 EURO zahlen . . .
also seit es die Praxisgebühr gibt, war das schon immer so.
Die gute Nachricht: Wenn der Zahnarzt nichts zu bohren findet, zahlst du dort auch keine Praxisgebühr. (Da lohnt sich doch die Zahnpflege gleich doppelt.)
Dafür hätte dich der Kieferchirurg aber „ärztlich“ aufnehmen müssen, also hättest du eigentlich trotzdem 10€ bezahlen müssen. Mit einer ÜW vom Zahnarzt ist man aber ein „zahnärztlicher“ Patient.
Aber das ist eh noch mal eine Sache für sich. In einer Praxis zwei Arten abzurechnen, weil der Chef Arzt und Zahnarzt ist.
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht…