Hallo, hatte meine Bank beauftragt am 22. Dezember 05 eine Überweisung zu tätigen. Ich meine damit, die Auszahlung sollte an dem Tag erfolgen, das habe ich der Bank Anfang Dezember schriftlich mitgeteilt. Die Überweisung ist erst am 05. Januar rausgegangen, und das, nachdem ich vom Gläubiger angerufen wurde und ich diesbezüglich die Bank. Inspiriert von [FAQ:505] (26.7.2002)habe ich daraufhin die Bank aufgefordert mir die Zinsen auszuzahlen. Heute kriege ich einen Anruf, dass dies nicht gemacht wird, da mir ja kein Schaden damit verursacht wurde. D.h. würde der Gläubiger mir Verzugszinsen berechnen, würde dies die Bank übernehmen. Stimmt das so nach dem Überweisungsgesetz?
Hallo, hatte meine Bank beauftragt am 22. Dezember 05 eine
Überweisung zu tätigen. Ich meine damit, die Auszahlung sollte
an dem Tag erfolgen, das habe ich der Bank Anfang Dezember
schriftlich mitgeteilt. Die Überweisung ist erst am 05. Januar
rausgegangen, und das, nachdem ich vom Gläubiger angerufen
wurde und ich diesbezüglich die Bank. Inspiriert von [FAQ:505]
(26.7.2002)habe ich daraufhin die Bank aufgefordert mir die
Zinsen auszuzahlen. Heute kriege ich einen Anruf, dass dies
nicht gemacht wird, da mir ja kein Schaden damit verursacht
wurde. D.h. würde der Gläubiger mir Verzugszinsen berechnen,
würde dies die Bank übernehmen. Stimmt das so nach dem
Überweisungsgesetz BGB?
es ist doch gerade der Witz, daß der Schaden nicht nachgewiesen werden muß, denn sonst hätte man sich den § 676b BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/676b.html auch sparen können, weil es für nachweisbare Schäden die allgemeine Schadensersatzregelung nach 823 BGB gibt.
es ist doch gerade der Witz, daß der Schaden nicht
nachgewiesen werden muß, denn sonst hätte man sich den § 676b
BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/676b.html auch sparen
können, weil es für nachweisbare Schäden die allgemeine
Schadensersatzregelung nach 823 BGB gibt.
Anders formuliert: Nein, es stimmt nicht.
Ich danke dir vielmals, werde den also auf den Fersen bleiben, denn es ging um eine große Summe (Grundstückspreis)