Überweisung am 31.12.2009, 2009 oder 2010?

natürlich nicht beim empfänger, aber da gings ja um die frage des verzugs

aber in der frage des Threaderstellers gehts ja um das eigene konto und ein betrag X den ich am 31.12.2009 anweise, wird meinem konto effektiv erst in 2010 belastet. der abfluß von meinem konto findet valuta nicht mehr in 2009 statt sondern erst in 2010. darum ist es für mich hanebüchen zu behaupten, dass eine zahlung geleistet wurde, wenn der auftrag erteilt wurde und das konto genug geld drauf hat

für mich ist der auftrag an die bank nicht mehr als eine willenserklärung, dass ich gerne etwas leisten möchte. in meinen augen ist aber erst geleistet wenn die kohle tatsächlich fott ist … aber was reg ich mich auf die herren vom BFH/BGH in ihren tollen Roben sehen über sich eh nur noch blauen Himmel :smile:

für eine rechtzeitige zahlung innerhalb der fälligkeit ist
maßgeblich, wann das geld beim EMPFÄNGER eingeht.

Das ist aber noch nicht lange so. Die Rechtssprechung dazu war jahrzehntelang so, dass auch hier die Beauftragung bei der Bank gezählt hat erst der EuGH hat hier mal aufgeräumt vor 1-2 Jahren.

Vielleicht gleicht sich ja das Steuerrecht auch an die Rechtssprechung des EUGH an.

Gruß

Jörg

Wann waren Steuersachen schon je zu verstehen :wink:

Wann waren Steuersachen schon je zu verstehen :wink:

tja … das verstehe ich auch nicht :smile:

es würde auch kein restaurantbesitzer auf die idee kommen einen steuerberater als koch einzustellen … aber bei der gesetzgebung ist das kein problem :smiley: