Überweisung an Bevollmächtigten

Hallo,

ich habe mal irgendwo gelesen, dass eine Überweisung von einer Bank auch dann durchgeführt wird, wenn statt dem Namen des Begünstigten der Name eines Bevollmächtigten angegeben wird.

Da ich das nicht glauben konnte, habe ich zur Probe eine Überweisung an meine Frau gemacht, die für mein Konto bevollmächtigt ist - und siehe da- es ging.

War das nur ein Zufall oder ist das üblich? Eigentlich ist doch der Begünstigte doch immer der Kontoinhaber - warum akzeptiert die Bank auch Bevollmächtigte? Funktioniert das gleiche auch bei Lastschriften?

Grüße

Sascha

Hallo Sascha!

Mit Eheleuten ist das eigentlich ein schlechtes Beispiel, da ja zumindest der Familienname derselbe ist (oder teilweise bei Doppelnamen).

War das nur ein Zufall oder ist das üblich? Eigentlich ist
doch der Begünstigte doch immer der Kontoinhaber - warum
akzeptiert die Bank auch Bevollmächtigte?

Geld vereinnahmen tun wir doch alle gerne.

Funktioniert das gleiche auch bei Lastschriften?

Hmm. Das müsste auf den Umfang der Vollmacht über das Konto ankommen. Wenn der Bevollmächtigte der Vollmacht nach auch alles tun darf wie der Kontoinhaber - außer eben das Konto auflösen -, dann…

Aber mich interessiert das auch einmal, ganz besonders wie das ein Bankkaufmann sieht/erklärt usw.

Soweit meine 2 Cent. :wink:

CU DannyFox64

Hallo,

rechtlich gesehen müssen die Banken Überweisungseingänge nach Namen buchen, die Kontonummer ist nur ein Hilfsmittel. Die Bank bucht jedoch der Einfachheit halber auf das angegebene Konto. Das ist ja, wenn Name des Empfängers und Name des Kontoinhabers übereinstimmen, auch kein Problem.

Die Bank müsste also einen so genannten Kontonummer/Namenabgleich machen. Das geht nicht sehr gut maschinell, weil die Kreativität der Auftraggeber der Überweisung keine Grenzen gesetzt sind: Man kürzt Vornamen ab, vertauscht Vorname und Nachname u.v.m… also manuell. Aber auch das macht nicht jede Bank für jede Überweisung. Viele Banken haben eine interne Grenze gezogen und prüfen erst ab einem bestimmten Betrag. Das ist allerdings ein Risiko für die Bank, aber scheinbar preiswerter, als Heerscharen von Mitarbeitern das prüfen zu lassen (in Deutschland laufen rund 100 Millionen Zahungsverkehrstransaktionen täglich).

Bei einem Gemeinschaftskonto „Peter und Rudi Meier“ reicht es natürlich, dass einer der beiden als Empfänger genannt ist, sogar der blanke Nachname „Meier“ reicht aus. Steht aber „Michael Meier“ da, müsste die Bank den Betrag zurückgeben - wenn sie dann prüfen würde. Man sollte daher immer nur den Nachnamen schreiben, da ist weniger mehr. Es macht auch keinen Unterschied, wenn Michael eine Vollmacht hat. Die Überweisung ist immer für den Kontoinhaber, die Vollmacht ist lediglich eine Verfügungsberechtigung. Im Berech der manuellen Prüfung würde ich aber nicht meine Hand ins Feuer legen, wenn sogar Bankkaufleute Zahlungen an den Bevollmächtigten durchwinken.

@Tino: Ich hab das hier bestimmt schon einige Male erklärt - wollen wir nicht mal eine FAQ draus machen ?

Gruss Hans-Jürgen
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