Hallo,
angenommen in einer Kontonummer wird eine Nummer versehentlich 2 mal getippt. Also es wird an 11234 überwiesen anstelle von 1234.
Darf die Bank den Fehler korrigieren oder muss sie solche Überweisungen zurückgehen lassen?
Grüße
Pako
Hallo,
angenommen in einer Kontonummer wird eine Nummer versehentlich 2 mal getippt. Also es wird an 11234 überwiesen anstelle von 1234.
Darf die Bank den Fehler korrigieren oder muss sie solche Überweisungen zurückgehen lassen?
Grüße
Pako
hallo,
wie sollte sie davon erfahren, nachdem neuerdings der name des empfängers nicht mehr geprüft werden muss?
lg dev
Hallo,
ich bin davon ausgegangen das es die Kontonummer 11234 bei der Bank nicht gibt. Die Bank hat keine Kontonummer die länger als 4 Zeichen ist und schreibt das Geld einfach dem Konto 1234 gut.
Wie schauts aus, darf sie das? Darf sie das wenn die Überweisung möglicherweise manuell überprüft wurde und festgestellt wird das der Name des Empfängers mit dem der Kontonummer 1234 übereinstimmt?
Grüße
Pako
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Darf sie das wenn die
Überweisung möglicherweise manuell überprüft wurde und
festgestellt wird das der Name des Empfängers mit dem der
Kontonummer 1234 übereinstimmt?
imho darf sie das, weil es im beispiel offensichtlich ist und dem mutmaßlichen willen eines vernünftig handelnden auftraggebers entspricht. sie dürfte aber auch eine pflicht haben, den auftraggeber darüber in kenntnis zu setzen.
lg dev
Moin,
ich bin davon ausgegangen das es die Kontonummer 11234 bei der
Bank nicht gibt. Die Bank hat keine Kontonummer die länger als
4 Zeichen ist und schreibt das Geld einfach dem Konto 1234
gut.
Das ist dann aber eine sehr kleine Bank, wenn die nur weniger als 10.000 Konten hat.
Wie schauts aus, darf sie das?
Auf ein anderes Konto als das angegebene überweisen? Seit diesem Monat nicht mehr.
Viel wahrscheinlicher ist aber, dass die „falsche“ Kontonummer nicht prüfzifferngerecht ist. Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es das Konto bei der Bank auch nicht gibt, und dann kann schon die Auftraggeberbank beschließen, die Überweisung nicht auszuführen, weil sie vermutlich eh zurück kommen wird.
Liebe Grüße,
-Efchen
Hallo,
Das ist dann aber eine sehr kleine Bank, wenn die nur weniger
als 10.000 Konten hat.
wie sind denn die ersten 10.000 Konten einer sehr großen Bank numeriert? Außerdem soll es Kreditinstitute geben, die Kontenkreise für bestimmte Kunden und Kontenarten haben. Und dann sei noch darauf hingewiesen, daß - wie Du selber auch schreibst - eine Ziffer die Prüfziffer ist.
Wie schauts aus, darf sie das?
Auf ein anderes Konto als das angegebene überweisen? Seit
diesem Monat nicht mehr.
Wo steht das?
Gruß
Christian
Hallo,
selbstverständlich handelt es sich bei der von mir gewählten Beispielkontonummer 1234 um eine rein fiktive Kontonummer.
Grüße
Pako
Das ist dann aber eine sehr kleine Bank, wenn die nur weniger
als 10.000 Konten hat.
Sie dürfte aber auch eine pflicht
haben, den auftraggeber darüber in kenntnis zu setzen.
Ist das irgendwo festgelegt?
Danke!
Grüße
Pako
Ist das irgendwo festgelegt?
imho ergibt sich das aus der natur des geschäfts.
immerhin könnte der auftraggeber einen dauerauftrag mit der falschen kontonummer eingerichtet haben und deshalb - mangels information - auch in zukunft die falsche nr. verwenden. … was bei der empfängerbank stets eine manuelle kontrolle mit sich brächte.
lg dev
Auf ein anderes Konto als das angegebene überweisen? Seit
diesem Monat nicht mehr.
naja, es ist in den Bedingungen der Banken nur geregelt, dass sie sich auf Kontonummer / Bankleitzahl verlassen dürfen, aber nicht, dass sie es müssen.