Überweisung an Feiertagen? Dringend!

Hallo zusammen,

ich bin vergangene Woche in der S-Bahn das erste Mal kontrolliert worden. Ich besitze ein Juniorticket und war mir nicht im Klaren darüber, dass dieses erst ab 14:00 gilt. „Erwischt“ worden bin ich allerdings schon um 13:01.
Nun sollte/soll ich innerhalb von 14 Tagen einen „erhöhten Fahrpreis“ in Höhe von 40 Euro zahlen.

Da ich (Schülerin) noch nie eine Überweisung vorgenommen habe, schob ich diese die ganze Woche vor mir her.
Nächsten Dienstag läuft die Frist aus: Mir ist heute erst bewusst geworden, dass heute Samstag ist und bis Dienstag Pfingsten und ich somit keine Gelegenheit mehr habe das Geld zu überweisen (Onlinebanking habe ich nicht).

Gibt es noch (irgendeine) Möglichkeit das Geld rechtzeitig zu überweisen?
Kann die Bahn weitere Kosten einfordern, obwohl es mir mehrere Tage vor Fristauslauf nicht möglich war zu bezahlen?

Wozu könnt ihr mir raten? Was sind die nächsten Schritte?
Vielen Dank im Voraus

Lg Isabella

Hallo,

ob die Forderung jetzt berechtigt ist oder nicht kann ich leider nicht beurteilen.
Wegen der Zahlung würde ich am Dienstag gleich so früh wie möglich zur Bank gehen und das Geld entweder am SB-Terminal überweisen oder dem freundlichen Schalterbeamten mitteilen dass es dringen ist.
Dann klappt das schon. Normalerweise kriegt man wg. ein oder zwei Tagen Verspätung keinen weiteren Ärger, sprich Inkasso o.ä. das dauert dann noch ein bisschen :smile:

Gruß

Hallo Isabella,

Da ich (Schülerin) noch nie eine Überweisung vorgenommen habe,
schob ich diese die ganze Woche vor mir her.

Kommt mir bekannt vor; so mache ich’s auch immer mit schwierigen Dingen …

Gibt es noch (irgendeine) Möglichkeit das Geld rechtzeitig zu
überweisen?

Vielleicht kannst du auch bar bezahlen? Ich würde mal bei der Hotline des entsprechenden Betreibers anrufen und nachfragen. Die wird ja auch am Sonntag besetzt sein.

Dort kannst du auch gleich dein Problem mit der Frist und Pfingsten schildern.

… Was sind die nächsten Schritte?

Und am Dienstag gleich ein Gang zur Bank und Online-Banking beantragen :wink: Für später …

In der Bank kann man dir bei der Gelegenheit ja auch gleich zeigen, wie das mit einer Überweisung geht. Ist ganz einfach … nur das Geld fehlt nachher halt immer auf dem Konto :frowning:

Schöne Grüße

Petra

Hallo,
du hast eine Frist von 14 Tagen um die Strafe zu bezahlen. Das heißt am Dienstag muß das Geld dein Konto verlassen damit es rechtzeitig bei der Gesellschaft ankommt. Das heißt nicht das das Geld am Dienstag schon bei dem Unternehmen angekommen sein muß. Wenn ich z.B eine Hose bei XY bestelle und eine Zahlungsfrist von 14 tagen bei Kauf auf Rechnung habe dann heißt das das ich die Ware spätestens am 14 Tag bezahlen muß denn wenn das Geld am 18 ( 14 plus 4 Tage Zeit der Bankbearbeitung) Tag nicht bei der Firma angekommen ist so werde ich angemahnt. Gehe am Dienstag ganz normal zur Bank und überweise die 40 Euro. Wenn dir das zu unsicher ist dann rufe bei der Hotline an und Frage nach ob sie eine Überweisungsbestätigung gefaxt haben möchten Gruß Sunny

heißt am Dienstag muß das Geld dein Konto verlassen damit es
rechtzeitig bei der Gesellschaft ankommt. Das heißt nicht das
das Geld am Dienstag schon bei dem Unternehmen angekommen sein
muß.

Natürlich heißt es das. Dem Unternehmen ist es doch egal, obe Du das Geld mit der Post schickst, per Überweisung oder per Mauleselkurier auf den Weg gebracht wird. Entscheidend ist, daß es am festgelegten Tag dem Unternehmen zur Verfügung steht - bar oder auf dem Konto.

Wenn ich z.B eine Hose bei XY bestelle und eine
Zahlungsfrist von 14 tagen bei Kauf auf Rechnung habe dann
heißt das das ich die Ware spätestens am 14 Tag bezahlen muß
denn wenn das Geld am 18 ( 14 plus 4 Tage Zeit der
Bankbearbeitung) Tag nicht bei der Firma angekommen ist so
werde ich angemahnt.

Das mag in der Praxis so sein, aber 14 Tage Zahlungsziel heißt, daß das Geld nach 14 Tagen da sein muß.

Gruß
C.

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Hallo,

Gibt es noch (irgendeine) Möglichkeit das Geld rechtzeitig zu
überweisen?

mittlerweile werden Zahlungen zwischen Sparkassen gleichtägig gebucht. Wenn Du also ein Konto bei einer Sparkasse hast, stehen die Chancen nicht schlecht, daß das klappt, da die meisten Stadtwerke/Verkehrsbetriebe auch ein Konto bei der örtlichen Sparkasse haben.

Ansonsten bleibt noch das, was früher telegraphische Überweisung hieß und auch gleichtätig ausgeführt wird. Das dürfte allerdings nicht ganz kostenfrei sein.

Kann die Bahn weitere Kosten einfordern, obwohl es mir mehrere
Tage vor Fristauslauf nicht möglich war zu bezahlen?

Mit Ablauf des 14. Tages bist Du in Verzug, was bedeutete, daß Dir Mahn- und Inkassokosten in Rechnung gestellt werden können. Dafür, daß Du eine Woche lang nichts unternommen hast, kann das Unternehmen nichts.

Gruß
Christian

In welcher Stadt war das? Ich bin in der Schweiz und hier sind die Banken sehr schnell. Je nach dem von welcher Bank zu welcher Bank überwiesen wird dauert die Online-Überweisung nur wenige Minuten (unabhängig von Öffnungszeiten der Bank). Persönlich auf Papier in Auftrag gegeben, dauert die Überweisung dann meist einen ganzen Tag (das muss dann ja irgendwer manuell bearbeiten). Wenn du kein Online-Banking hast macht vielleicht ein Elternteil die Überweisung von seinem Konto und du gibst ihnen das Geld?

Du kannst auch einfach das Geld am Automaten abheben und dann Dienstag persönlich zur Zentrale (der Verkehrsbetriebe) gehen. Wenn du dort das Schreiben zeigst, dass dir der Kontrolleur gegeben hat, sollten sie dein Geld auch in Bar annehmen. Aber lass dir eine Quittung ausstellen! So hast du nur minimalen Aufwand und die Frist eingehalten.

Gruss
McPringle.ch